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7.1.4 Kosten durch Aufgabe der Tätigkeit im eigenen Unternehmen

Entscheidet sich ein Unternehmen für ein Offshoring, entfällt die Möglichkeit Mitarbeiter, die durch die Verlagerung im eigenen Unternehmen freigesetzt werden, an den Outsourcing-Partner zu vermitteln. Eine solche Mitarbeiterübernahme wäre beim Onshoring möglich.

Mit der Freisetzung der Mitarbeiter sind unterschiedliche Verwaltungsaufgaben verbunden und es müssen Kosten für Abfindungen etc. einkalkuliert werden. Zudem wird es Kosten für die Einarbeitung des Offshoring-Partners geben, was erneut Schulungs-, Personal- und Zeitaufwand bedeutet.

All diese Kosten sind vor der Entscheidung zu kalkulieren und in die Gesamtkostenrechnung einzubringen. In einigen Fällen kann dadurch eine Entscheidung gegen Offshoring notwendig sein, weil das Kosten-Nutzen- Verhältnis nicht passt.