Konzeption
Der Unternehmer trägt, im Gegensatz zum angestellten Manager, das finanzielle Risiko. Verluste oder Liquiditätsengpässe seines Unternehmens reduzieren sehr schnell einen grossen Teil des Vermögens, wenn dieses vor allem in der Firma und in den Aktien/Gesellschaftsanteilen gebunden ist. Somit ist es im Sinne einer weitsichtigen Strategie geboten,
- ein ausreichend grosses und sinnvoll diversifiziertes Privatvermögen aufzubauen
- das keinesfalls haftungsmässig mit dem Unternehmen oder Risiken des Unternehmers als Organ seiner Firma verknüpft sein darf.
Um dieses Privatvermögen schrittweise aufzubauen, braucht es eine klare Vermögensaufbau- und Vermögenssicherungs-Strategie. Dieses Programm zeigt, wie dabei vorzugehen ist.
Aufbau
Dieses Programm gibt es aus Diskretionsgründen nur als firmenspezifische Veranstaltung:
- als Private Coaching unter 4 Augen oder wahlweise
- als firmenspezifischer Workshop mit maximal 5 Teilnehmenden aus dem Eigentümerkreis. Dauer 2 Tage.
Zuerst erläutern wir, wie die Voraussetzungen zum Aufbau von Privatvermögen geschaffen werden: Dank einer hoch rentablen Unternehmung.
Danach zeigen wir Lösungsansätze, wie Eigner und Familienaktionäre aus dem im Unternehmen erwirtschafteten Geld schrittweise ein sinnvoll strukturiertes Privatvermögen aufbauen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ziel ist es, Wissen und Denkanstösse aus Eignersicht zu erhalten.
Themen
Freier Cash Flow als Ziel- und Messgrösse
Basis für die Bildung des Privatvermögens ist die rentable Unternehmung. Sie muss soviel Cash Flow erwirtschaften, dass nach allen Investitionen in die Gegenwart und in die Zukunft und nach Rückzahlung von Schulden ausreichend Mittel nach Steuern übrigbleiben, um eine hohe Ausschüttung (z.B. Dividende) an die Eigner tätigen zu können.
- Cash Flow als Messgrösse aus Sicht der Unternehmenseigner
- Free Cash Flow als Basis für die Ausschüttung an Unternehmer und Eigner
Investieren vor Ausschütten
Die Dividenden und Ausschüttungen an die Eigner dürfen allerdings die Lebensfähigkeit und gesunde Weiterentwicklung des Unternehmens nicht gefährden:
- Investitionen in Ersatzbedarf sowie in Rationalisierung, Automatisierung, Prozessoptimierung
- Investitionen in das weitere Wachstum und in die Internationalisierung
- Investitionen in neue Technologien und in neue Geschäftsmodelle
- Schuldenabbau vor Dividende mit dem Ziel, die Bilanzstruktur des Unternehmens und den Anteil an Eigenkapital zu stärken
Dividenden dank Verflüssigung
Nicht zu vergessen: Die Verflüssigung durch Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte, vor allem aber durch eine selektive Konzentrationsstrategie, die Mittel freisetzt und den Spielraum für Dividenden, Kapitalrückzahlung und andere Ausschüttungen erhöht:
- Strategien für das Unternehmen, um die Kapitalintensität zu reduzieren und bisher gebundene finanzielle Ressourcen in Liquidität zu überführen
- Ausschüttungs-Optionen bei frei verfügbarer Liquidität
Ebit- und Cash Flow-Steigerungsprogramm
Die Verflüssigungs-Strategie hat einen grossen Nachteil: Sie kann nur einmal realisiert werden, kein zweites Mal. Was einmal an Kapital ausgeschüttet ist, ist vom Unternehmensvermögen ins Privatvermögen gewandert. Um nachhaltig mehr ausschütten und jedes Jahr von neuem das Privatvermögen durch Dividenden und Ausschüttungen wachsen zu lassen, braucht es ein nachhaltiges Programm: Massnahmen, die zu einer möglichst dauerhaften Ebit- und Free Cash-Flow-Steigerung führen.
Die Teilnehmenden lernen, ein solches Programm im eigenen Unternehmen ins Leben zu rufen:
- Wie die wirklichen Gewinnpotenziale des Unternehmens identifiziert werden
- Warum so viel an Gewinnpotenzial ungenutzt bleibt
- Mit welchen Programmen Ebit und Free Cash Flow massiv gesteigert werden
Vom Firmen- zum Privatvermögen
Ziel des Ebit- und Cash Flow-Steigerungsprogramms ist es, dass das Unternehmen mehr Cash generiert, als es für seine eigene Entwicklung benötigt. Damit entsteht Free Cash Flow, der jedes Jahr erneut ausgeschüttet werden kann.
- Wie werden erwirtschaftete Gewinne in das Privatvermögen der Anteilseigner transferiert?
- Was gibt es dabei zu berücksichtigen?
Vermögen anlegen und sichern
Im Privatvermögen angekommen, ist nur noch die Logik der Eigner und nicht mehr jene des Unternehmens von Bedeutung. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist: Wie anlegen? Welche Wertsteigerung?
- Investieren in selbstgenutzte Immobilien oder Renditeliegenschaften
- Anlegen in Aktien, Obligationen, Fonds und strukturierte Produkte
- Investieren in Projekte, Beteiligungen oder Startup’s
- Investieren in Kunst, Gold, Diamanten
Im Rahmen der Anlagestrategie sind dabei Renditerwartung und Risikoprofil zu bestimmen, aber auch die Risikotragbarkeit: Wer im eigenen Unternehmen schon mit Risiken belastet ist, sollte bei der Anlage des Privatvermögens diese Fragen gut durchdenken.
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an grössere Aktionäre und Gesellschafter/ innen von Familienunternehmen und Firmen des Mittelstands.
AGB
Administrative Hinweise
St. Gallen Business School
Rosenbergstrasse 36
CH-9000 St. Gallen
Telefon +41 71 225 40 80
E-Mail seminare@sgbs.ch
Internet www.sgbs.ch
Anmeldung
Ihre Anmeldung oder Bewerbung zu einem Management Seminar oder Programm nehmen wir gerne per E-Mail, Post oder Internet entgegen.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen:
– die Bestätigung Ihrer Anmeldung mit Rechnung
– Informationen zu Ablauf, Hotel/Tagungszentrum und Anreise
– das Zimmerreservationsblatt für Ihre Hotelbuchung
Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, werden Sie unverzüglich davon unterrichtet.
Informationen zu den Seminarhotels
Weitere Informationen zu unseren Seminarzentren und Hotels finden Sie im Internet: www.sgbs.ch/hotel
Seminargebühr, Hotelkosten, Themen
In der Seminargebühr (zzgl. gesetzl. MwSt.) sind der Kursbesuch sowie umfassende Seminarunterlagen enthalten. Die Seminarunterlagen werden von den Teilnehmenden kurz vor dem Seminar aus unserem Downloadzentrum elektronisch heruntergeladen. Dazu senden wir ein Mail mit einem Link zum Download. Nicht darin enthalten sind sämtliche Hotelleistungen wie Übernachtung, Frühstück, Verpflegung und Tagespauschale des Hotels bzw. Tagungszentrums. Diese müssen von den Teilnehmern/innen direkt dem Hotel bezahlt werden.
Es steht den Teilnehmer/innen selbstverständlich frei, ausserhalb des Seminarhotels zu übernachten. In diesem Falle bezahlen Sie die vom Hotel/Tagungszentrum verlangte Tagespauschale direkt an das Hotel/Tagungszentrum.
Das Kurshonorar wird nach erfolgter Anmeldung erhoben und ist spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Kleinere Änderungen bei Themen, Themenabfolge und Referenten bleiben vorbehalten.
Kooperation, Fragebogen
Einige unserer Seminare werden in Kooperation mit anderen renommierten Institutionen durchgeführt. Der jeweilige Veranstaltungspartner erfasst am Ende des Seminars die Kundenzufriedenheit und leitet die Auswertung an den Kooperationspartner weiter.
Zertifikat
Über den Besuch des Kurses erhalten Sie ein Kurszertifikat, bei einem mehrteiligen Programm im Verlauf des letzten Programmteils.
Umbuchung, Verschiebung
Bei einer Umbuchung eines gebuchten Seminars oder Seminarteils bis 3 Monate vor Beginn verrechnen wir eine Umbuchungsgebühr von CHF 400.– zzgl. Mwst. Bei einer Umbuchung im Zeitraum 6 Wochen bis 3 Monate vor Seminarbeginn sind 20% der Gebühren der umgebuchten Veranstaltung zu bezahlen. Bei einer Umbuchung weniger als 6 Wochen vor Beginn werden 40% der Gebühr fällig. Bei einer Umbuchung von weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 80% der Gebühr fällig. Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr entschädigungslos. Nicht besuchte Seminare und Seminarteile verfallen.
Bei einer Umbuchung kann es passieren, dass es ggf. zu allfälligen Programmänderungen/-anpassungen und -überschneidungen kommen kann. Daraus kann keine anteilige Rückerstattung der Seminargebühr abgeleitet werden.
Annullation, Rücktritt, Stornierung
Eine Annullation einer Anmeldung (Rücktritt oder Stornierung) ist bis 3 Monate vor Seminar beginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 3 Monaten und 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr zzgl. MwSt. verrechnet.
Alternativ kann bis 14 Tage vor Seminarbeginn gegen Bezahlung der Umbuchungsgebühr von CHF 700.– zzgl. MwSt. ein:e Ersatzteilnehmer:in gestellt werden, der Zielgruppenbeschreibung entsprechend.
Die volle Seminargebühr wird verrechnet, wenn die Stornierung weniger als 30 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt.
Einzelne Seminare können aufgrund höherer Gewalt vom Veranstalter kurzfristig oder wegen Mangel an Teilnehmenden bis spätes tens 10 Werktage vor Seminarstart annulliert werden, ohne dass dabei ein Schaden geltend gemacht werden kann.
Verschiebung bei Gefahrenlage, Pandemie
Für Pandemie bedingte Umbuchungen auf einen späteren Termin sind wir kulant: Wir verzichten auf eine neue Seminargebühr und auch auf die sonst anfallende Umbuchungsgebühr. Durch die erweiterte Umbuchungsoption entfällt die oben genannte «kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Seminarbeginn». Die Seminargebühr bleibt, sofern nicht schon bezahlt, mit der in der Rechnung genannten Valuta geschuldet.
Als Gefahrenlage gelten Ereignisse wie eine Epidemie, eine Pandemie, Katastrophen, gravierende politische oder gesellschaftliche Verwerfungen, die eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen, die aus vernünftiger Sicht durch eine Verschiebung vermieden werden soll.
Eine Verschiebung aus solchen Gründen durch St.Gallen Business School berechtigt nicht zur Annullation des gebuchten Seminars oder Programms.
Wir als Veranstalter haben das Recht, ein Seminar aus trifftigen Gründen nach St. Gallen in unser Studienzentrum zu verlegen, ohne dass dies zur Annullation der Anmeldung berechtigt.
Versicherung, Haftung, Preisänderungen
Wir empfehlen, eine Seminar-Annullationsversicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen, die Stornokosten wegen Krankheit und anderer Ereignisse abdeckt.
Ebenfalls sind weitere allfällige Schäden welche direkt oder indirekt in Verbindung mit dem Seminarbesuch gebracht werden könnten, sei es aus Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, Annullation des Seminares durch den Ver anstalter oder sei es durch Schäden aus der Anwendung des vermittelten Management- Wissens durch die Teilnehmer:innen bzw. die uns beauftragte Unternehmung selbst zu versichern oder abzudecken. Jegliche Haftung unsererseits wird wegbedungen.
Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St.Gallen.
Mit dem Erscheinen eines neuen Prospektes verlieren jeweils alle früheren Angaben zu Inhalten, Bedingungen, Referenten und Preisen ihre Gültigkeit.
Unsere aktuellen AGB’s Allgemeine Geschäftsbedingungen entnehmen Sie unter: www.sgbs.ch/agb
gültig ab 1.September 2024