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Investieren in Startup‘s

Konzept

Der Wert eines Unternehmens hängt massgeblich von der Gewinnerwartung ab. Unternehmen mit langjährigem grossem Wachstumspotenzial sind daher für Investoren sehr interessant. Sind grosse Gewinnmargen möglich, steigert dies die Attraktivität zusätzlich. Wird dann auch noch ein neuer Markt geschaffen oder ein bestehendes Geschäftsmodell disruptiv «besiegt», steigt – sofern das Marktpotenzial riesig ist – der Wert des Startup’s schnell einmal ins Unermessliche.

Startup’s habe jedoch meist ein Problem: Zu wenig Geld, um ihren Aufbau und ihr Wachstum zu finanzieren. Sie benötigen Kapital. Zuerst wenig, dann immer mehr. Oft braucht es bereits grosse Mittel, um aus der Geschäftsidee ein marktreifes Produkt zu entwickeln. Dann braucht es grosse Mittel, um erste Kunden zu gewinnen und den Markteintritt zu schaffen. Gelingt dieser, muss der «First Mover Advantage» genutzt werden und eine starke, uneinholbare Marktposition aufgebaut werden. Dies alles kostet viel Geld und bringt in den ersten Jahren vor allem eines: Verluste. Der Kapital- und damit auch Finanzbedarf des Startup’s ist gross. Dem Investor bieten Startup’s jedoch attraktive Beteiligungsmöglichkeiten. Wer sich am «richtigen» Startup beteiligt, kann seinen Einsatz vervielfachen. Wer das «falsche» Startup auswählt, kann sein Geld rasch verlieren.

Aufbau

Teil 1: Startup-Management

Teil 2: Mergers & Acquisitions

Zielgruppe (w/m)

Das Programm eignet sich für alle Entscheidungs- und Leistungsträger, die für Startup’s zuständig sind und/oder in Startup’s investieren.

Themen

Startup-Management Prinzipien

  • Die Gesetzmässigkeiten des Startup-Managements
  • B2B und B2C: Der grosse Unterschied

Geschäftsmodelle für Startup’s

  • Kundennutzen als Voraussetzung
  • Digitale Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
  • Disruption der heutigen Geschäftsmodelle

Die Wertschöpfungs-Kette

  • Das voll integrierte Startup
  • Das Herausbrechen eines Teils der Wertschöpfung
  • Die Metaebene: Sich über eine ganze Branche stülpen

Empirische Gesetze im Startup-Management

  • First Mover Advantage
  • Algorithmen ersetzen Menschen
  • Einsatz künstlicher Intelligenz
  • Big Data nutzen
  • Andere, branchenspezifische Gesetze

Kein Angst vor Anfangs-Verlusten

  • Der Aufbau eines Startup’s kostet Geld – wieviel?
  • Die Durststrecke durchfinanzieren
  • Den Break-Even-Punkt erkennen
  • Der Wert eines neuen Kunden

Mergers & Acquisitions

  • Gesetzmässigkeiten
  • Methoden
  • Bewertung, Due Dilligence
  • Kauf und Verkauf in der Praxis

Investieren in Startup’s

  • Die eigene Investitions-Strategie
  • Einzelnes Startup oder Beteiligungs-Portfolio?
  • Die Beteiligungs-Strategie
  • Bewertung eines Startup’s

AGB

Administrative Hinweise

St. Gallen Business School
Rosenbergstrasse 36
CH-9000 St. Gallen
Telefon +41 71 225 40 80
E-Mail seminare@sgbs.ch
Internet www.sgbs.ch

Anmeldung

Ihre Anmeldung oder Bewerbung zu einem Management Seminar oder Programm nehmen wir gerne per E-Mail, Post oder Internet entgegen.


Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen:
– die Bestätigung Ihrer Anmeldung mit Rechnung
– Informationen zu Ablauf, Hotel/Tagungszentrum und Anreise
– das Zimmerreservationsblatt für Ihre Hotelbuchung
Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, werden Sie unverzüglich davon unterrichtet.

Informationen zu den Seminarhotels

Weitere Informationen zu unseren Seminarzentren und Hotels finden Sie im Internet: www.sgbs.ch/hotel

Seminargebühr, Hotelkosten, Themen

In der Seminargebühr (zzgl. gesetzl. MwSt.) sind der Kursbesuch sowie umfassende Seminarunterlagen enthalten. Die Seminarunterlagen werden von den Teilnehmenden kurz vor dem Seminar aus unserem Downloadzentrum elektronisch heruntergeladen. Dazu senden wir ein Mail mit einem Link zum Download. Nicht darin enthalten sind sämtliche Hotel­leistungen wie Übernachtung, Frühstück, Verpflegung und Tagespauschale des Hotels bzw. Tagungszentrums. Diese müssen von den Teilnehmern/innen direkt dem Hotel bezahlt werden.

Es steht den Teilnehmer/innen selbstverständlich frei, ausserhalb des Seminarhotels zu übernachten. In diesem Falle bezahlen Sie die vom Hotel/Tagungszentrum verlangte Tagespauschale direkt an das Hotel/Tagungszentrum.

Das Kurshonorar wird nach erfolgter Anmeldung erhoben und ist spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Kleinere Änderungen bei Themen, Themenabfolge und Referenten bleiben vorbehalten.

Kooperation, Fragebogen

Einige unserer Seminare werden in Kooperation mit anderen renommierten Institutionen durchgeführt. Der jeweilige Veranstaltungspartner erfasst am Ende des Seminars die Kundenzufriedenheit und leitet die Auswertung an den Kooperationspartner weiter.

Zertifikat

Über den Besuch des Kurses erhalten Sie ein Kurszertifikat, bei einem mehrteiligen Programm im Verlauf des letzten Programmteils.

Umbuchung, Verschiebung

Bei einer Umbuchung eines gebuchten Seminars oder Seminarteils bis 3 Monate vor Beginn verrechnen wir eine Umbuchungsgebühr von CHF 400.- zzgl. Mwst. Bei einer Umbuchung im Zeitraum 6 Wochen bis 3 Monate vor Seminarbeginn sind 20% der Gebühren der umgebuchten Veranstaltung zu bezahlen. Bei einer Umbuchung weniger als 6 Wochen vor Beginn werden 40% der Gebühr fällig. Bei einer Umbuchung von weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 80% der Gebühr fällig. Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr entschädigungslos. Nicht besuchte Seminare und Seminarteile verfallen.

Bei einer Umbuchung kann es passieren, dass es ggf. zu allfälligen Programmänderungen/-anpassungen und -überschneidungen kommen kann. Daraus kann keine anteilige Rückerstattung der Seminargebühr abgeleitet werden.

Annullation, Rücktritt, Stornierung

Eine Annullation einer Anmeldung (Rücktritt oder Stornierung) ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 3 Monaten und 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr zzgl. Mwst. verrechnet.

Alternativ kann bis 10 Tage vor Seminarbeginn gegen Bezahlung der Umbuchungsgebühr von CHF 700.- zzgl. Mwst. ein:e Ersatzteilnehmer:in gestellt werden, der Zielgruppenbeschreibung entsprechend.

Die volle Seminargebühr wird verrechnet, wenn die Stornierung weniger als 30 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt.

Einzelne Seminare können aufgrund höherer Gewalt vom Veranstalter kurzfristig oder wegen Mangel an Teilnehmenden bis spätestens 10 Werktage vor Seminarstart annulliert werden, ohne dass dabei ein Schaden geltend gemacht werden kann.

Verschiebung bei Gefahrenlage, Pandemie

Für Pandemie bedingte Umbuchungen auf einen späteren Termin sind wir kulant: Wir verzichten auf eine neue Seminargebühr und auch auf die sonst anfallende Umbuchungsgebühr. Durch die erweiterte Umbuchungsoption entfällt die oben genannte «kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Seminarbeginn». Die Seminargebühr bleibt, sofern nicht schon bezahlt, mit der in der Rechnung genannten Valuta geschuldet.

Als Gefahrenlage gelten Ereignisse wie eine Epidemie, eine Pandemie, Katastrophen, gravierende politische oder gesellschaftliche Verwerfungen, die eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen, die aus vernünftiger Sicht durch eine Verschiebung vermieden werden soll. Eine Verschiebung aus solchen Gründen durch St. Gallen Business School berechtigt nicht zur Annullation des gebuchten Seminars oder Programms.

Wir als Veranstalter haben das Recht, ein Seminar aus trifftigen Gründen nach St. Gallen in unser Studienzentrum zu verlegen, ohne dass dies zur Annullation der Anmeldung berechtigt.

Versicherung, Haftung, Preisänderungen

Wir empfehlen, eine Seminar-Annullationsversicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen, die Stornokosten wegen Krankheit und anderer Ereignisse abdeckt.

Ebenfalls sind weitere allfällige Schäden welche direkt oder indirekt in Verbindung mit dem Seminarbesuch gebracht werden könnten, sei es aus Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, Annullation des Seminares durch den Veranstalter oder sei es durch Schäden aus der Anwendung des vermittelten Management-Wissens durch die Teilnehmer/innen bzw. die uns beauftragte Unternehmung selbst zu versichern oder abzudecken. Jegliche Haftung unsererseits wird wegbedungen.

Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St. Gallen.

Mit dem Erscheinen eines neuen Prospektes verlieren jeweils alle früheren Angaben zu Inhalten, Referenten und Preisen ihre Gültigkeit.

Gültig ab: 1. Feb. 2023