Konzeption
Neue Technologien sind Katalysatoren für die Entwicklung einer ganzen Branche sowie der einzelnen Unternehmung. An der Schnittstelle von Technologie und Strategie entstehen grosse Herausforderungen. Neue Technologien haben das Potenzial, eine ganze Branche zu verändern und das einzelne Unternehmen durch Disruption massiv zu beschädigen. Heutige Marktführer verschwinden, ehemalige Kleine oder zu Beginn belächelte «Nobodies» werden zu den neuen Grossen. Oft sind es nicht die Etablierten, welche die Chancen neuer Technologien nutzen, denn sie fürchten um ihr Kerngeschäft oder um eine interne Kannibalisierung. Wer hingegen die Chancen der neuen Technologien erfolgreich nutzt, kann sich in neue Wachstumsmärkte befördern.
Dazu braucht es
- ein weitsichtiges Technologie-Screening mit Beschreibung der Trends, der Technologie-Annahmen und der Konsequenzen für die Innovationsstrategie
- die darauf aufbauende Überprüfung und Anpassung der Strategien für Unternehmen, Geschäftsfelder, Business Units und Aufbaugeschäfte.
Zielgruppe (w/m)
Das Programm richtet sich an alle Executives und Verantwortliche, die in die Ausarbeitung oder Entscheidung über technologische Trends und Basisannahmen eingebunden sind.
Zudem für oberste und obere Führungskräfte, deren Geschäft von technologischen Entwicklungen massiv tangiert ist oder werden könnte und die für die strategische Anpassung im bestehenden Kerngeschäft und/oder für die Technologie getriebenen Innovations- und Aufbaustrategie verantwortlich sind.
Themen
Teil 1: Technologie, Trends und Innovation
- Wer zu früh in eine neue Technologie einsteigt, bereitet den Erfolg für andere vor.
- Wer zu spät in eine neue Technologie einsteigt, verliert Markt- und Wettbewerbsposition.
- Wer neue Technologien nutzen will, um starke und überdurchschnittlich erfolgreiche Marktpositionen aufzubauen, muss bereit sein, grosse finanzielle und personelle Ressourcen dafür zu investieren.
- Dies kann nicht beliebig oft gemacht werde. Technologie Management steckt immer im Dilemma: Nach welcher strategischen Logik werden die vorhandenen Ressourcen verteilt? Alles auf eine Karte? Oder aufgeteilt für den Plan A und Plan B? Oder nach einer firmenspezifischen, strategisch ausgefeilten Zuteilungslogik?
In Teil 1 des Programms zeigen wir, wie technologische Vorhersagen erarbeitet werden und welche Auswirkungen diese Szenarien auf die Innovations- und Neugeschäft-Strategie eines Unternehmens haben sollten.
Teil 2: Strategisches Management
Technologie-Screening, Technologie-Radar, technologische Vorhersage und die Entscheidungen zum Technologie-Management sind damit ein wichtiger Input in das Strategische Management. Die Unternehmensstrategie wie auch die Strategien für einzelne Divisionen, Geschäftsfelder und Business Units (Teil 2) müssen um die technologische Komponente angereichert werden. Die Technologiestrategie hat grosse Auswirkungen auf die zu erarbeitenden Unternehmens- und Geschäftsstrategien sowie auf die nötigen Kompetenzen und Ressourcen zur erfolgreichen Umsetzung dieser Strategien.
- Strategische Analysen für das heutige Kerngeschäft
- Strategische Analysen für das Geschäfts der Zukunft, unter Beachtung der Annahmen zu den technologischen Veränderungen und Chancen
- Anpassung der strategischen Zielvorgaben
- Die Unternehmensstrategie weitsichtig überarbeiten
- Die erkannten Chancen für einzelne Business Units nutzen: Strategien für bestehende und neu aufzubauende Geschäfte
- Notwenige Anpassungen in den Strategien der Funktionsbereiche: Neue Fähigkeiten (Skills), neue personelle und finanzielle Ressourcen
- Auswirkungen auf weitere funktionale Strategien der internen Serviceanbieter, Zentralabteilungen, Stäbe und Querschnittsfunktionen
AGB
Administrative Hinweise
St. Gallen Business School
Rosenbergstrasse 36
CH-9000 St. Gallen
Telefon +41 71 225 40 80
E-Mail seminare@sgbs.ch
Internet www.sgbs.ch
Anmeldung
Ihre Anmeldung oder Bewerbung zu einem Management Seminar oder Programm nehmen wir gerne per E-Mail, Post oder Internet entgegen.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen:
– die Bestätigung Ihrer Anmeldung mit Rechnung
– Informationen zu Ablauf, Hotel/Tagungszentrum und Anreise
– das Zimmerreservationsblatt für Ihre Hotelbuchung
Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, werden Sie unverzüglich davon unterrichtet.
Informationen zu den Seminarhotels
Weitere Informationen zu unseren Seminarzentren und Hotels finden Sie im Internet: www.sgbs.ch/hotel
Seminargebühr, Hotelkosten, Themen
In der Seminargebühr (zzgl. gesetzl. MwSt.) sind der Kursbesuch sowie umfassende Seminarunterlagen enthalten. Die Seminarunterlagen werden von den Teilnehmenden kurz vor dem Seminar aus unserem Downloadzentrum elektronisch heruntergeladen. Dazu senden wir ein Mail mit einem Link zum Download. Nicht darin enthalten sind sämtliche Hotelleistungen wie Übernachtung, Frühstück, Verpflegung und Tagespauschale des Hotels bzw. Tagungszentrums. Diese müssen von den Teilnehmern/innen direkt dem Hotel bezahlt werden.
Es steht den Teilnehmer/innen selbstverständlich frei, ausserhalb des Seminarhotels zu übernachten. In diesem Falle bezahlen Sie die vom Hotel/Tagungszentrum verlangte Tagespauschale direkt an das Hotel/Tagungszentrum.
Das Kurshonorar wird nach erfolgter Anmeldung erhoben und ist spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Kleinere Änderungen bei Themen, Themenabfolge und Referenten bleiben vorbehalten.
Kooperation, Fragebogen
Einige unserer Seminare werden in Kooperation mit anderen renommierten Institutionen durchgeführt. Der jeweilige Veranstaltungspartner erfasst am Ende des Seminars die Kundenzufriedenheit und leitet die Auswertung an den Kooperationspartner weiter.
Zertifikat
Über den Besuch des Kurses erhalten Sie ein Kurszertifikat, bei einem mehrteiligen Programm im Verlauf des letzten Programmteils.
Umbuchung, Verschiebung
Bei einer Umbuchung eines gebuchten Seminars oder Seminarteils bis 3 Monate vor Beginn verrechnen wir eine Umbuchungsgebühr von CHF 400.– zzgl. Mwst. Bei einer Umbuchung im Zeitraum 6 Wochen bis 3 Monate vor Seminarbeginn sind 20% der Gebühren der umgebuchten Veranstaltung zu bezahlen. Bei einer Umbuchung weniger als 6 Wochen vor Beginn werden 40% der Gebühr fällig. Bei einer Umbuchung von weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 80% der Gebühr fällig. Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr entschädigungslos. Nicht besuchte Seminare und Seminarteile verfallen.
Bei einer Umbuchung kann es passieren, dass es ggf. zu allfälligen Programmänderungen/-anpassungen und -überschneidungen kommen kann. Daraus kann keine anteilige Rückerstattung der Seminargebühr abgeleitet werden.
Annullation, Rücktritt, Stornierung
Eine Annullation einer Anmeldung (Rücktritt oder Stornierung) ist bis 3 Monate vor Seminar beginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 3 Monaten und 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr zzgl. MwSt. verrechnet.
Alternativ kann bis 14 Tage vor Seminarbeginn gegen Bezahlung der Umbuchungsgebühr von CHF 700.– zzgl. MwSt. ein:e Ersatzteilnehmer:in gestellt werden, der Zielgruppenbeschreibung entsprechend.
Die volle Seminargebühr wird verrechnet, wenn die Stornierung weniger als 30 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt.
Einzelne Seminare können aufgrund höherer Gewalt vom Veranstalter kurzfristig oder wegen Mangel an Teilnehmenden bis spätes tens 10 Werktage vor Seminarstart annulliert werden, ohne dass dabei ein Schaden geltend gemacht werden kann.
Verschiebung bei Gefahrenlage, Pandemie
Für Pandemie bedingte Umbuchungen auf einen späteren Termin sind wir kulant: Wir verzichten auf eine neue Seminargebühr und auch auf die sonst anfallende Umbuchungsgebühr. Durch die erweiterte Umbuchungsoption entfällt die oben genannte «kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Seminarbeginn». Die Seminargebühr bleibt, sofern nicht schon bezahlt, mit der in der Rechnung genannten Valuta geschuldet.
Als Gefahrenlage gelten Ereignisse wie eine Epidemie, eine Pandemie, Katastrophen, gravierende politische oder gesellschaftliche Verwerfungen, die eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen, die aus vernünftiger Sicht durch eine Verschiebung vermieden werden soll.
Eine Verschiebung aus solchen Gründen durch St.Gallen Business School berechtigt nicht zur Annullation des gebuchten Seminars oder Programms.
Wir als Veranstalter haben das Recht, ein Seminar aus trifftigen Gründen nach St. Gallen in unser Studienzentrum zu verlegen, ohne dass dies zur Annullation der Anmeldung berechtigt.
Versicherung, Haftung, Preisänderungen
Wir empfehlen, eine Seminar-Annullationsversicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen, die Stornokosten wegen Krankheit und anderer Ereignisse abdeckt.
Ebenfalls sind weitere allfällige Schäden welche direkt oder indirekt in Verbindung mit dem Seminarbesuch gebracht werden könnten, sei es aus Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, Annullation des Seminares durch den Ver anstalter oder sei es durch Schäden aus der Anwendung des vermittelten Management- Wissens durch die Teilnehmer:innen bzw. die uns beauftragte Unternehmung selbst zu versichern oder abzudecken. Jegliche Haftung unsererseits wird wegbedungen.
Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St.Gallen.
Mit dem Erscheinen eines neuen Prospektes verlieren jeweils alle früheren Angaben zu Inhalten, Bedingungen, Referenten und Preisen ihre Gültigkeit.
Unsere aktuellen AGB’s Allgemeine Geschäftsbedingungen entnehmen Sie unter: www.sgbs.ch/agb
gültig ab 1.September 2024