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Hinter dieser Option verbirgt sich der Gedanke, dass mit einem barrierefreien Zugang zum ÖPNV (d.h. der Preis wird von Befürwortern als Barriere zur ÖPNV Nutzung empfunden) nach Einführung automatisch zu steigenden Kundenzahlen/ Marktanteilen führen wird.[1] Diese Theorie wird mittlerweile von weiten Teilen der deutschen Bevölkerung unterstützt. So glauben nach einer aktuellen Rundfrage des RWI 72 Prozent der Befragten, dass ein kostenloses ÖPNV Angebot zur Eindämmung des motorisierten Individualverkehres führen wird.[2]
Wobei den Befürwortern dieser Theorie und den Gegnern durchaus bewusst ist, dass den „Preis“ für ein solches Modell der Inhaber bzw. Aufgabenträger in Form von Ausgleichszahlungen zur Kostendeckung zu leisten hat. Die Theorie klingt für die Unternehmen zunächst verlockend – feste Kostenübernahmen, gesicherte Zahlungsströme und kein unternehmerisches Risiko. Auf der anderen Seite würde damit aber die Lenkungsfunktion des Preises komplett ausgehebelt. Ein kostenloser ÖPNV würde für die Unternehmen sämtliche Anreize verlieren lassen, sich selbst um ein effizientes Angebot zu kümmern. Anhand eines kleinen Fallbeispiels mit zwei fiktiven Unternehmen A und B soll dies kurz verdeutlicht werden:
Beide Unternehmen sind im gleichen Raum tätig und gehören zweier angrenzender Gemeinden mit ähnlichen Bevölkerungsdaten an (Anzahl, Einkommen etc.) Beide Unternehmen erhalten sämtliche Kosten gedeckt und ihre Liquidität wird am Jahresende durch Ausgleichszahlungen gesichert. Unternehmen A sorgt durch die Verwendung digitaler Algorythmen für ein „verbessertes Angebot“ und lastet seine Fahrzeuge durch ein cleveres Fuhrparkmanagement und verbesserte Linienführung höher als in den Vorjahren aus. Am Ende spart es durch diese unternehmerischen Entscheidungen 10 % seiner Kosten und demzufolge sinkt der „Verlust“ des Unternehmens in der GuV – was wiederrum zu geringeren Ausgleichszahlungen durch die Kommune führen wird. Die Kommunen verpflichten sich ja „nur“ zur Verlustübernahme und nicht zur Gewinnerzielung.
Unternehmen B setzt auf ein „Weiter so“ und fährt die Linienleistung analog des Vorjahres 1:1 ab. Das Fuhrparkmanagement wird weiter wie in den letzten Jahren betrieben und die Unternehmensführung sieht keine Veranlassung daran etwas zu ändern. Demzufolge steht am Jahresende ein Verlust in Höhe des Vorjahresergebnisses zu Buche. Dieser Verlust wird vom Aufgabenträger 1:1 abgedeckt.
Zusammenfassend betrachtet stünde die Kommune des Unternehmens B am Jahresende im Vergleich zur Kommune von Unternehmen A schlechter da.
Fazit: Das Unternehmen A würde in dem Fall durch Eigeninitiative und von Projektarbeiten einen unternehmerischen Mehrwert schaffen, welcher aber am Ende nicht dem Unternehmen zugutekommen wird. Demzufolge fehlen aus unternehmerischer Sicht bei einem kostenloses ÖPNV Angebot die Anreize sich wirtschaftlich effizienter aufzustellen. Denn es lohnt sich weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Dem Unternehmen und der Allgemeinheit entgehen so langfristig betrachtet Wohlfahrtsgewinne, da die verfügbaren Ressourcen nicht optimal verwendet werden.
(Randelhoff, 2019)
[2] (Dr. Mark A. Andor, 2020)