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Die ESG-Kriterien (Environmental – Social – Governance) haben sich als Standard etabliert, um die Nachhaltigkeit für Finanztransaktionen messbar zu machen. Das „E“ steht für Environment und beziffert die Auswirkungen, die unternehmerische Aktivitäten auf Umwelt und Klima haben. Das „S“ steht für Social. Hier werden Aspekte wie Arbeits- und Gesundheitsschutz und gesellschaftliches Engagement bewertet. „G“ steht für Governance, eine seriöse Unternehmensführung, die die Gesetze achtet und Steuerungs- und Kontrollprozesse pflegt.[1] Ab 2024 müssen Unternehmen im Rahmen dieser Kriterien eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlegen. Aufgrund der Signifikanz der CO2 Emissionen der Bauindustrie werden die Unternehmen hierdurch deutlich in die Pflicht genommen.
Die Europäische Kommission hat mit dem Green Deal Finanzierungen an weitreichende Kriterien geknüpft um Anreize für Firmen zu setzen ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten. Längst sind auch soziale bzw. Nachhaltigkeitsaspekte für Investments von Banken und privaten Geldgebern maßgeblich mitentscheidend. Investments und Projekte werden auf Basis der Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert und sind für die Zulassung von Firmen an öffentlichen Ausschreibungen und Infrastrukturprojekten bindend.[2]
[1] (Creditreform 2022)
[2] (Deloitte 2021), S.23