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Die Bundesregierung wirkte dem kritischen wirtschaftlichen Wandel zwar frühzeitig entgegen, indem die Schuldenbremse aufgehoben und Corona Hilfsprogramme für Unternehmen ins Leben gerufen wurden. Dazu zählen beispielsweise die Bewilligung von Krediten des KfW-Sonderprogramms (45,7 Milliarden Euro), die Rekapitalisierung im Zuge des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,5 Milliarden Euro), Bürgschaften und Großbürgschaften (4,1 Milliarden Euro), Zuschüsse in Form von Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (13,7 Milliarden Euro), Überbrückungshilfsprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Novemberhilfe bis Ende 2020.[1]Hinzu kamen noch weitere Maßnahmen unter anderem die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5%, um wieder mehr Schwung in die Wirtschaft zu bekommen. Der drastische Einbruch des Bruttoinlandsprodukts aus dem ersten Halbjahr konnte somit in der zweiten Jahreshälfte abgefedert werden. Trotzdem steht aufgrund des erneuten Lockdowns seit November 2020 eine ungewisse Entwicklung bevor und die erhöhten Schulden der Bundesregierung, welche alleine im Jahr 2020 aufgrund von COVID-19 auf mehr als eine Billionen Euro gestiegen sind,[2] werden auch im Jahre 2021 weiter steigen, um die wirtschaftlichen Schäden so gering wie möglich zu halten.
Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021)
[2] Vgl. Bundesregierung (2021)