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Durch die Einschränkungen des Alltages von Bürger/innen sollte ein Lockdown eine weitere Ausbreitung des Virus vermeiden. Dadurch wurde die Wirtschaft in Deutschland heruntergefahren, vor allem galt dies für nicht-systemrelevante Bereiche. Dies bedeutete das die Gastronomien, Kultureinrichtungen und die Veranstaltungsbranche aufgrund des COVID-19 Virus im Jahr 2020 zu Großteilen komplett schließen mussten. Auch der Groß- und Einzelhandel sowie Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikgeschäfte schlossen Ihre Türen über mehrere Monate, wenn diese nicht als systemrelevante Betriebe durch die Bundesregierung eingestuft worden sind. Infolgedessen sind die Innenstädte menschenleer und Verbraucher können Ihre Ware zum Großteil nur über das Internet beziehen. Aufgrund der prekären Lage wurde durch die Bundesregierung ein Gesetzt zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.04.2021 erlassen.[1] Die getroffenen Maßnahmen verhinderten vorerst ein großflächig dauerhaftes Schließen von Geschäften, aber sorgten hingegen nicht für die Verhinderung von Kurzarbeit und Einkommensrückgängen bei Großteilen der durch den Lockdown betroffenen Branchen.
Aufgrund dessen fiel das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2020 laut des Statistischen Bundesamtes durch die Pandemie um 5% im Gegensatz zum Vorjahr. Dies bedeutet das sich die Wirtschaft erstmals seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 nach einer zehnjährigen Wachstumsphase wieder in einer Rezension befindet.[2]
Vgl. Bundesregierung (2021)
[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2021)