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4.2 Gesetzliche Vorgaben

Nachstehend folgt ein Überblick der wichtigsten Regularien, die den Markt für kunststoffverarbeitende Betriebe die nächsten Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen wird. Dieser Überblick erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass eine EU-Richtlinie ihre Anwendung in nationalen Gesetzen findet. Daher können die Anforderungen zwischen den Ländern unterschiedlich sein und sind somit nicht direkt in jedes EU-Land übertragbar.

EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

  • Diese Richtlinie legt Anforderungen für die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest. Sie legt auch Recyclingziele für die Mitgliedstaaten fest und fördert die Anwendung von Ökodesign-Prinzipien, um die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren.

EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG

  • Diese Richtlinie legt die Grundprinzipien der Abfallbewirtschaftung in der EU fest und führt eine Abfallhierarchie ein, wobei die Abfallvermeidung oberste Priorität hat. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem, Abfallbewirtschaftungspläne zu erstellen und die Abfallverringerung und das Recycling zu fördern.

EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

  • Dieser Aktionsplan legt eine umfassende Strategie zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft in der EU fest, mit dem Ziel, Abfälle zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu erhöhen. Er umfasst Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Produktions- und Verbrauchspraktiken, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten und Materialien sowie zur Steigerung von Recycling und Wiederverwendung. Der Begriff der Kreislaufwirtschaft wird in Abschnitt Kreislaufwirtschaft näher erläutert.

EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904

  • Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen wie Strohhalmen, Besteck und Lebensmittelbehältern zu verringern, indem sie bestimmte Produkte verbietet, Recyclingziele für andere festlegt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs zu ergreifen.

Die europäische Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904 wurde mit dem VerpackG in deutsches Recht überführt.

Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Verantwortung für die Entsorgung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu übernehmen. Es legt außerdem spezifische Recyclingquoten für verschiedene Verpackungsarten wie Kunststoff, Glas und Papier fest und verpflichtet die Hersteller zur Zahlung von Gebühren für alle Verpackungsabfälle, die über diese Quoten hinaus anfallen.

Einer der Hauptunterschiede zwischen der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904 und dem VerpackG ist der Detaillierungsgrad und die Konkretisierung des deutschen Gesetzes. Das VerpackG enthält detailliertere Anforderungen an die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Verpackungen sowie spezifische Quoten und Gebühren für verschiedene Arten von Verpackungsabfällen. Das deutsche Gesetz überträgt den Herstellern und Vertreibern auch eine größere Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen. Diese Verschiebung der Verantwortung zu den Herstellern hat direkte Auswirkung auf strategische Entscheidungen der Unternehmen. Die Unternehmen müssen den gesamten Produktlebenszyklus bei der Entwicklung eines Produkts berücksichtigen bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung (Kreislaufwirtschaft)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (BGBl I S. 3436)

  • Das Recycling in Deutschland wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetzt geregelt, das den rechtlichen Rahmen für die Abfallwirtschaft und das Recycling festlegt. Nach diesem Gesetz werden Abfälle in verschiedene Kategorien eingeteilt, z. B. Hausmüll, Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle, und jede Kategorie unterliegt bestimmten Recycling- und Entsorgungsanforderungen.

  • Das Recyclingverfahren in Deutschland umfasst in der Regel die folgenden Schritte:
    • Sammeln
    • Sortieren
    • Aufbereiten
    • Recyceln
    • Wiederverwenden#

  • Die Abfälle werden nach Art und Herkunft getrennt gesammelt, z. B. Glas, Papier, Kunststoff oder organische Abfälle. Die gesammelten Abfälle werden mit Hilfe manueller oder automatischer Sortiertechniken in verschiedene Kategorien eingeteilt, um die unterschiedlichen Materialien zu trennen. Die sortierten Materialien werden verarbeitet, um Verunreinigungen zu entfernen und sie für das Recycling vorzubereiten. Die aufbereiteten Materialien werden dann durch Verfahren wie Schmelzen, Schreddern oder Mahlen in neue Produkte oder Materialien umgewandelt. Die recycelten Produkte oder Materialien werden dann als neue Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf eingeführt, wodurch der Bedarf an neuen Materialien verringert und Ressourcen geschont werden sollen.

Zur vertieften Analyse der gesetzlichen Vorgaben sei der Leser auf die erwähnten Richtlinien verwiesen.