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Nachstehend folgt ein Überblick der wichtigsten Regularien, die den Markt für kunststoffverarbeitende Betriebe die nächsten Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen wird. Dieser Überblick erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass eine EU-Richtlinie ihre Anwendung in nationalen Gesetzen findet. Daher können die Anforderungen zwischen den Ländern unterschiedlich sein und sind somit nicht direkt in jedes EU-Land übertragbar.
EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904
Die europäische Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904 wurde mit dem VerpackG in deutsches Recht überführt.
Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Verantwortung für die Entsorgung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu übernehmen. Es legt außerdem spezifische Recyclingquoten für verschiedene Verpackungsarten wie Kunststoff, Glas und Papier fest und verpflichtet die Hersteller zur Zahlung von Gebühren für alle Verpackungsabfälle, die über diese Quoten hinaus anfallen.
Einer der Hauptunterschiede zwischen der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe 2019/904 und dem VerpackG ist der Detaillierungsgrad und die Konkretisierung des deutschen Gesetzes. Das VerpackG enthält detailliertere Anforderungen an die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Verpackungen sowie spezifische Quoten und Gebühren für verschiedene Arten von Verpackungsabfällen. Das deutsche Gesetz überträgt den Herstellern und Vertreibern auch eine größere Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen. Diese Verschiebung der Verantwortung zu den Herstellern hat direkte Auswirkung auf strategische Entscheidungen der Unternehmen. Die Unternehmen müssen den gesamten Produktlebenszyklus bei der Entwicklung eines Produkts berücksichtigen bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung (Kreislaufwirtschaft)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (BGBl I S. 3436)
Zur vertieften Analyse der gesetzlichen Vorgaben sei der Leser auf die erwähnten Richtlinien verwiesen.