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Mit dem Trend der immer weiter fortschreitenden Globalisierung kann sich auf Dauer nahezu kein international tätiges Unternehmen dem chinesischen Markt entziehen. So erzielt der Bayerkonzern in 2011 mehr als 2,2 Mrd. € Umsatz in China. Damit ist die VR China für den Bayer-Konzern nach den USA und Deutschland zum Drittgrößten Markt mit steigender Tendenz geworden (Bayer AG, 2011).
Zwei Motive dominieren: Zum einen erscheint die VR China als nahezu unbegrenzter Absatzmarkt, zum anderen möchten die Unternehmen die Vorteile niedriger Produktionskosten in Anspruch nehmen. Obwohl die Beschaffung von Daten für einen erfolgreichen Markteintritt als eher kritisch zu bewerten ist, sehen viele Unternehmen China als Möglichkeit ihren Umsatz signifikant zu steigern. Eine Investition in einen Auslandsmarkt ist gleichzeitig jedoch immer mit nicht unerheblichen Risiken verbunden. Hierzu gehören neben der fehlenden unmittelbaren Marktkenntnis auch das sozio-kulturelle Umfeld, die Rechtssicherheit und nicht zuletzt auch der Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens. Gerade für innovative bzw. forschende Unternehmen ist der Schutz von geistigem Eigentum via Patentierung ein gängiges Mittel. Technologisches Wissen und Know-how ist jedoch meist nicht unmittelbar patentierbar, sondern existiert immanent in den Wertschöpfungsketten der Unternehmen. Wissen dieser Art umfasst beispielsweise spezielles Know-how zum Gebäude- und Anlagenbau, zur Parametrisierung von Maschinen und Anlagen, zu vielfältigen Budget- Markt- und Absatzzahlen und zum Aufbau von Geschäftsprozessen. Alles dieses sind schützenswerte Werte von Unternehmen.
Bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte gilt die VR China als eines der Hauptproblemländer (Asien Pazifik Ausschuss der deutschen Wirtschaft, 2007), (Keßler & Ludwig, 2011). Das Problem beschränkt sich nicht auf einzelne Branchen, sondern betrifft alle technologie-intensiven und innovativen Branchen, wie beispielsweise den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Automobil- und Bauindustrie. Auch die Pharmabranche sieht sich zunehmend mit Problemen der Produktfälschung konfrontiert. Risikofelder für geistiges Eigentum in der VR China setzen sich demnach zum einen aus konkreten Verletzungen von Schutzrechten und Patenten durch Kopien und Plagiate und zum anderen durch den unfreiwilligen Transfer von Technologien und Know-how zusammen. Dieser Technologietransfer ist teilweise im Rahmen von Offenlegungspflichten in Joint Ventures vorgeschrieben (Asien Pazifik Ausschuss der deutschen Wirtschaft, 2007), entsteht jedoch auch unfreiwillig durch Weitergabe von Informationen durch ausscheidende Mitarbeiter, die ihre Attraktivität für einen neuen Arbeitgeber verbessern wollen, durch gezielte Zugriffe als Industriespionage, sowie durch die Weitergabe vertraulicher Unterlagen trotz Geheimhaltungsklauseln (Fuchs, 2010). Bei der Weitergabe von Informationen muss berücksichtig werden, das hier auf Grund von kulturellen Unterschieden unter Umständen kein Unrechtsbewusstsein vorliegt und das eigene Handeln als legitim oder als Bagatelle gesehen wird. In diesem Zusammenhang sei auch auf das shanzhài1-Phänomen hingewiesen (Han, 2011), bei dem Imitation hochwertiger Konsumprodukte breiteren Schichten der chinesischen Bevölkerung überhaupt erst zugänglich gemacht werden. Hier erfährt der Inhaber des Originalproduktes durch Kopieren eine Ehrung. Die rechtliche Komponente spielt hier keine Rolle (Luo & Müller, 2011).
1 (shānzhài) – Bergfeste, Raubkopie