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Schon zu Schwarz Pharma Zeiten wurde überlegt, ob es für die Indikationserweiterung Restless Legs Syndrome einen neuen Markenname geben sollte oder nicht. Es gab die Befürchtung, dass RLS-Patienten abschreckt werden könnten, wenn Sie erfahren, dass Sie ein Parkinson-Präparat verschrieben bekommen. Umgekehrt wurde aber auch diskutiert, ob einige RLS-Patienten nicht auch angetan sein könnten von der Vorstellung, ein solches Produkt zu bekommen. Da viele Menschen RLS als Einbildung und nicht als echte Erkrankung begreifen, fühlen sich die Patienten oft nicht ernstgenommen und könnten ein starkes für Parkinson registriertes Produkt als Beweis nehmen, dass man ihre Beschwerden ernst nimmt.

Abb. 7: Szenarien für verschiedene Markennamen
Die Wahrscheinlichkeit, dass die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA zwei Markennamen für dasselbe Produkt akzeptieren würde, lag bei weniger als 30% nach Einschätzung der regulatorischen Experten, in Europa dagegen bei nahezu 100%.
Entsprechend entschloss sich UCB 2010 einen Zulassungsantrag für Leganto® zu stellen, der 2011 von der EMA genehmigt wurde.19 Allerdings bestand die EMA darauf, dass sowohl PD als auch RLS als Indikationen in der Packungsbeilage aufgeführt werden, um eine mögliche Doppel-Verschreibung von Patienten, die unter beiden Krankheiten leiden, zu vermeiden. Damit hatte UCB zwei Registrierungen, Neupro® und Leganto®, die jeweils für beide Indikationen zugelassen waren. UCB entschied sich, die Leganto® -Zulassung an Bayer Vital zur Vermarktung zu lizensieren. Co-Marketing wird in der Pharma-Branche oft verwendet, um die spezifischen Stärken der beteiligten Pharma-Firmen auszunutzen, insbesondere bei der Ansprache verschiedener Zielgruppen. Der Begriff Co-Marketing wird dabei verwendet, wenn zwei Firmen das gleiche Produkt unter verschiedenen Markennamen in den Handel bringen, Co-Promotion dagegen bezeichnet die gemeinsame Vermarktung unter einem Markennamen.
| Lizenzgeber | Lizenznehmer | |
|---|---|---|
| Vorteile | Ansprache von Zielgruppen durch Partnerfirma, die nicht zum eigenen Kundenstamm gehören ➡ schnellere, höhere Verbreitung | Sofortiger, zusätzlicher Umsatz ohne Entwicklungs-kosten |
| Nachteile | Umsatz-Verlust | Kein nachhaltiger Umsatz, da Lizenzverträge gekündigt werden können.
Geringere Margen als bei eigenen Produkten aufgrund von Lizenzabgaben |
Tab. 5: Vor- und Nachteile des Co-Marketings für beteiligte Firmen
Da die Nachteile für den Lizenznehmer überwiegen, verliert das Lizenzprodukt oft schnell an Bedeutung, sobald eigene Produkte verfügbar sind, so auch bei Leganto®. Bayer Vital investiert derzeit nur einen geringen Aufwand in die Vermarktung.
Probleme können darüber hinaus entstehen, wenn sehr unterschiedliche Produktaussagen getroffen werden. Da eine ausschließliche Ansprache eines Arztes durch die eine Firma nicht garantiert werden kann, werden immer wieder auch Werbebotschaften der anderen Firma diesen Arzt erreichen. Dies kann zur Verwirrung bei Ärzten führen, weil keine klaren Produktvorteile mehr erkennbar sind.
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten für einen separaten RLS-Markennamen ist UCB in den USA einen anderen Weg gegangen. Das Produkt wird dort ausschließlich unter dem Namen Neupro® sowohl für RLS als auch für PD vertrieben.
19 http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/medicines/human/medicines/002380/human_med_001458.jsp&mid=WC0b01ac058001d124