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4.1.2 Lieferantenbindung

Um ein solches Unternehmen zur Investition und Überarbeitung ihres Produktportfolios zu bringen, ist eine Abnahmeverpflichtung durch den Betonhersteller daher alternativlos.

Einzig bei ständiger und gesicherter Abnahme durch den Betonhersteller ist eine Gesamt- betrachtung unter wirtschaftlichen Aspekten vertretbar.

Die Deponie kann das Produkt RC-Material als “Grundauslastung“ auch in Hinblick auf Verschiebung ihres Produktportfolios ausbauen, Investitionen tätigen und mit geeigneter Technik die qualitativen Anforderungen der Betonhersteller erfüllen.

Das Feinziel der Betonhersteller ist nunmehr die Akquisition lieferfähiger Partner aus dem Bereich Entsorgung um den Hauptbestandteil des Ressourcenschonenden Betons zu erwerben. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

Geographische Lage:

Es kommen nur örtliche bzw. lokale Anbieter in Frage, da große Entfernungen zwischen Deponie und Betonwerk zu hohen Frachtkosten führen würde und der negative wirt- schaftliche Effekt überwiegt.

Liefersicherheit:

Auch der Betonhersteller ist auf kontinuierliche Lieferungen angewiesen, da die Produk- tion von RC-Beton in den normalen Produktionsablauf integriert werden muss. Etwaige Liefereinschränkungen würden zu erhöhten Kosten führen. Hier ist zwingend eine bevor- zugte Belieferung durch die Deponie zu vereinbaren.

Qualität:

Ein Leistungsverzeichnis der Deponie ist Grundvoraussetzung für die Lieferung, hier müssen Standardabweichungen und Benchmarks für Kornverteilungen im Vorfeld klar vereinbart werden.

Korngrößen:

Die einzelnen Korngrößen sind mit wirtschaftlichem Augenmaß zu vereinbaren, da jede zusätzliche Fraktion den Gesamtpreis stark beeinflusst. Im Idealfall sollten 2 Fraktionen bspw. 4-8mm sowie 8-16mm vereinbart werden.

Fazit:

Nur durch Zusagen und Abnahmegarantien dürften die Deponiebetreiber als ständiger und leistungsstarker Lieferant gewonnen werden.