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6.1.1. Bewertungsanlässe

Ehe ein Unternehmen bewertet wird bzw. der Wert seines Eigenkapitals ermittelt wird, müssen Zweck und Funktion der Bewertung definiert werden. Es gibt viele Anlässe in der Praxis, die eine Unternehmensbewertung erfordern. Dazu gehören gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder unternehmerische Initiativen. Die Bewertungen fallen je nach Anlass und Interessenlage des Bewertenden anders aus.46

Mögliche Bewertungsanlässe können sein:

Bewertungsanlässe
Gesetzliche Vorschriften Vertragliche Vereinbarungen Unternehmerische Initiative
Verschmelzung Eintritt/Austritt von Gesellschaftern Kauf/Verkauf von Unternehmen
Spaltung Erbschaft Fusion
Umwandlung Abfindung Börsengang

Tabelle 3: Bewertungsanlässe (Auszug)47

Die Unternehmensbewertung der Sondermaschinenbau GmbH in der vorliegenden Arbeit soll aus Informationszwecken vollzogen werden. Es gilt dabei weder einem bestimmten Anlass zu folgen, noch eine bestimmte Unternehmergruppen zu adressieren. Das Ziel ist es, möglichst neutral und ohne bestimmten Blickwinkel zu bewerten.

 

46 Vgl. Nadvornik/Brauneis/Greching/Herbst/Schuschnig (2009), S. 465f.
47 Nadvornik/Brauneis/Greching/Herbst/Schuschnig (2009), S. 466.