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6.2.1. Substanzwertverfahren

Die Substanzwertverfahren gehören zu den Einzelbewertungsverfahren und gehen von der Annahme aus, dass die „Substanz“ eines Unternehmens entweder aus seiner „Fortführung (Reproduktionswert)“ oder seiner „Liquidation (Liquidationswert)“ berechnet werden kann. Dabei ergibt sich der Substanzwert eines Unternehmens, indem der Wert der Schulden vom Wert der einzelnen Vermögensgegenstände subtrahiert wird.49

Diese Art der Bewertungsverfahren vernachlässigen Prognosen und Zukunftspotentiale. Es werden weder Stärken, Schwächen, Risiken noch die Chancen des Unternehmens in die Berechnung einbezogen. Da die Firmenbewertungen von der Fortführung des Unternehmens ausgehen, können die Methoden des Substanzwertverfahrens als Untergrenze der Bewertung verstanden und die Ergebnisse als Richtwert für den absoluten Mindestwert des Unternehmens herangezogen werden.

 

49 Vgl. Ernst/Schneider/Thielen (2012), S. 2f.