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2.3.1 Politische Einflussnahme

Die Politik widmet sich zunehmend dem Problem des in Kapitel 2.1 genannten Treibhauseffekts und stellt dies in den Mittelpunkt des Wahlkampfes. Deshalb hat nun die EU ein Maßnahmenpaket in Form des sogenannten Green-Deals verfasst, was die Länder der EU befähigen soll, bis zum Jahr 2050 die vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Dabei wurde als Etappenziel formuliert, bis 2030 die Treibhausgase um 55 Prozent zu reduzieren. Neben einer Erweiterung des CO2-Emissionshandels wurden auch weitreichende Regelungen für die Landwirtschaft beschlossen. (vgl. Europäischer Rat, 2022) Wesentliche Bestandteile sind hierbei die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) und Farm-to-Fork Strategien. Die GAP dient der EU dazu, landwirtschaftliche Betriebe in der Übergangszeit bei den Anforderungen einer emissionsfreien Landwirtschaft ab dem Jahr 2023 monetär zu unterstützen. Sie soll die Vereinbarkeit der drei Grundpfeiler der Nachhaltigkeit, bestehend aus Ökonomie, Ökologie und Soziales, manifestieren. Insgesamt plant die EU dafür eine Investitionssumme für Subventionen von 270 Milliarden Euro im Zeitraum von 2023 bis 2027. Vorerst soll jedoch für jeden Mitgliedsstaat eine Bedarfsanalyse durchgeführt werden, auf Basis dessen dann ein Plan für individuelle Maßnahmen erarbeitet wird.

Die GAP setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Dabei ist zu erwähnen, dass es sich bei den Fördergeldern der ersten Säule um EU-Mittel handelt und bei der zweiten Säule um Gelder der Nationalstaaten. Die erste Säule besteht aus drei verschiedenen Prämien, welche durch Erfüllung gewisser Anforderungen ausbezahlt werden. Unter der Basisprämie sind Gelder für die Einhaltung der „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ und „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ vorgesehen. Außerdem beinhaltet die Basisprämie bisherige Greeningmaßnahmen wie Dauerbegrünung, Fruchtdiversifizierung und Schaffung von ökologischen Vorrangflächen, wodurch sich aber die Basisprämie reduziert. Als zweiter Baustein kann die Basisprämie für Winzer durch die Eco-Schemes auf freiwilliger Basis ergänzt werden. Dadurch soll ein zusätzlicher finanzieller Anreiz geschaffen werden. Allgemein fördern dieses Programm ab 2023 den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, was bisher in der zweiten Säule verankert und nur dem Ökolandbau vorbehalten war. Zusätzlich ist die Förderung von Blühstreifen und Blühflächen vorgesehen. Je nach Land können diese Vorgaben jährlich geändert werden. Als letzter Bestandteil der ersten Säule fungiert ein für jedes Bundesland individuelles nationales Weinsektorenprogramm. Dabei wählen die einzelnen Bundesländer Instrumente wie zum Beispiel Umstrukturierungsmaßnahmen oder Ernteversicherungen aus einem Interventionenkatalog aus. Zuletzt versteht sich die zweite Säule der GAP als nationales Maßnahmenprogramm der einzelnen Bundesländer. Sie umfasst die Honorierung von Umwelt-, Agrar- und Klimamaßnahmen. (vgl. Berner, 2021a, S.36 f) So soll der ländliche Raum gestärkt werden und wettbewerbsfähig bleiben. Auch wird hier der Ökolandbau als zusätzlich förderbar genannt. (vgl. Bundesregierung, 2021)