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2.2.2 Richtlinie 93/42/EWG - MDD

Die Richtlinie des Europäischen Rates (93/42/EWG) wurde am 14. Juni 1993 unterzeichnet, welche am 12. Juli 1993 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurde. Die neue Richtlinie wurde grundlegend auf Basis der Richtlinie 84/539/EWG überarbeitet. Fokus lag dabei auf einer Harmonisierung der einzelstaatlichen Bestimmungen die der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Leistung von Medizinprodukten in Bezug auf Patienten, Anwender und Dritten dienten.

Neben der Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritten, sollte mit dieser Richtlinie eine Harmonisierung umgesetzt werden, um einen freien Verkehr der Güter auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten.

Mit dieser Richtline wurde erstmals das Konformitätsbewertungsverfahren (siehe Begriffsdefinitionen) mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte eingeführt.

Art des Vorgabedokumentes Richtlinie
Anzahl Artikel im Vorgabedokument 23
Anzahl Anhänge im Vorgabedokument 12 (I bis XII)
Anzahl Seiten 43
Übergangsfrist Anwendung der Richtlinie ab Januar 1995

Für Bestandsprodukte von 5 Jahren

(Zusammenfassung Dietmar Holzhammer aus Richtlinie: 93/42/EWG)