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4.2.2 Benennung eines bereits vorhandenen Importeurs/Händlers zum EC-REP

Die wahrscheinlich einfachste Möglichkeit für einen Schweizer Hersteller weiterhin Produkte auf dem Europäischen Markt zu platzieren ist die Benennung eines bestehenden Importeurs/Händlers zum EC-REP. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Hersteller und Importeur/Händler sind bereits etabliert, es muss jedoch geklärt werden inwieweit der Importeur/Händler dazu bereit ist, den EC-REP für den Hersteller zu übernehmen. Es bestehen dieselben Abhängigkeiten wie bei der Variante Schweizer Importeur/Händler wird CH-REP.

Zusätzlich zu den Anforderungen der MepV verlangt die MDR vom EC-REP, dass dieser ständig über eine aktuelle Version der technischen Dokumentation verfügt.

Gerade im Bezug auf das Thema Geheimhaltung und „geistiges Eigentum“ kann dies einige Hersteller davon abschrecken ihr komplettes Knowhow an den EC-REP zu übertragen.