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Wie bereits oben ausführlich erläutert sehe ich die Hauptherausforderungen für Europäische Hersteller wie folgt:
Die Regulatorischen Anforderungen (siehe Abbildung 16) an einen CH-REP sind zu erfüllen, um weiterhin Produkte auf dem Schweizer Markt zur Verfügung stellen zu können.

Abbildung 16 Gegenüberstellung MepV-MDR, CH-REP (Quelle: Wegleitung_SwissAR_DE_20220103_V03)
Welche Möglichkeiten zur Benennung eines CH-REP stehen zur Verfügung?
Gilt nicht für Lichtenstein, aufgrund eines bestehenden Zollvertrages zw. CH & Lichtenstein
[2] Swissmedic, Kapitel 5 / Pflichten VM-ID: MU600_00_016d / V4.0 / mea / pmi / 06.04.2023