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Nachdem in diesem Abschnitt die finanziellen Implikationen des CO2-Fussabdrucks hinsichtlich der CO2-Preisentwicklung, ihrer Berücksichtigung in der betrieblichen Kosten- und Investitionsrechnung sowie ihres Einflusses auf immaterielle Vermögenswerte eines Unternehmens beleuchtet wurden, soll abschließend noch ein kurzer Blick auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz eines Unternehmens gegeben.
Es wurde gezeigt, dass der CO2-Fussabdruck einen relevanten Kostenblock eines Unternehmens darstellen kann. Folglich wirken sich CO2-bedingte Mehrkosten ceteris paribus[1] sehr wahrscheinlich negativ auf den Gewinn eines Unternehmens aus. Die Vermeidung von CO2-Kosten dürfte hingegen gewinnsteigernd wirken, insbesondere dann, wenn die Vermeidungskosten nicht die eingesparten CO2-Kosten übersteigen.
Auch auf die Bilanz eines Unternehmens wirkt der CO2-Fussabdruck einerseits unmittelbar: So müssen entgeltlich erworbene Emissionszertifikate mit ihren Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt aktiviert werden.[2] Andererseits entsteht mittelbar durch den entgeltlichen Erwerb (Kauf) von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen ein sog. derivativer Firmenwert (Goodwill), der ebenfalls (nach dem deutschen Steuerrecht) in der Bilanz zu aktivieren ist. Es ist legitim zu subsumieren, dass in dieser Differenz zwischen dem Verkaufspreis bzw. der Börsenkapitalisierung eines Unternehmens und den buchhalterisch ermittelten Substanzwerten auch die CO2-Strategie bzw. die Reputation bezüglich Nachhaltigkeit eines Unternehmens Einklang findet.[3]
Wenn es z.B. nicht gelingt die Mehrkosten über erhöhte Verkaufspreise an die Kunden durchzureichen.
[2] Vgl. z.B. www.deloittetax.at oder vertiefend Völker-Lehmkuhl (2005).
[3] Vgl. zum Thema „Goodwill“: Haaker (2008).