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Eine wesentliche Herausforderung stellt die Berücksichtigung von CO2-Kosten in der betrieblichen Kostenrechnung dar.[1]Gelingt dies, d.h. können die Kosten des CO2-Footprints eines Unternehmens in transparenter Weise dem betrieblichen Leistungserstellungsprozess zugeordnet werden und es lassen sich allgemeine, prozess- und produktbezogene Entscheidungen ableiten.[2]
Die Kostenrechnung ist eine regelmäßig zu erstellende, kurzfristige und erfolgsbezogene Rechnung[3], welche die Ermittlung, Sammlung und Auswertung des gesamten Werteverzehrs, der durch die betriebliche Leistungserstellung und -verwertung verursacht wird, umfasst. Die Kostenrechnung stellt ein zentrales Informations- und Steuerungsinstrument der Unternehmensführung dar.
Da es sich im Falle von einer CO2-bezogenen Kostenrechnung noch um ein vergleichsweise junges Themengebiet handelt, ist davon auszugehen, dass etablierte Kostenrechnungssysteme noch nicht oder nur unzureichend auf die Erfassung und Verrechnung CO2-bezogener Kosten ausgerichtet sind.
Eine geeignete Näherung bietet daher eine Partialkostenrechnung, mit deren Hilfe spezielle Informationsbedürfnisse befriedigt werden können. Als geeigneter Aufsetzpunkt dazu bietet sich eine spezielle CO2-bezogene Energiekostenrechnung an. Durch diese wird der Informations- und Steuerungsbedarf, der bei der Unternehmensführung hinsichtlich aller CO2-bezogenen
(Energie-)Verbräuche und -kosten besteht, adressiert: Es gilt, die CO2-Entstehung (bzw. Verbräuche) im (energiebezogenen) Werteverzehrs der Unternehmensprozesse und speziell der mit den betrieblichen Energieflüssen verbundenen Kosten zu analysieren, interpretieren und dokumentieren. Darüber hinaus können Informationen für die energiebezogene Planung, Steuerung und Kontrolle von Produktionssystemen oder betrieblichen Prozessketten gewonnen werden. Damit wird auch ermöglicht, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz respektive der CO2-Reduktion zu beurteilen (u. a. zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen), selbst verursachte CO2-Emissionen im Unternehmen zu bewerten sowie das Verhalten der Entscheidungsträger und Mitarbeiter CO2-(kosten)bezogen zu steuern.
Eine diesbezügliche Herausforderung stellt die Qualifikation der CO2-Kosten im Sinne der Kostenrechnung dar. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können CO2-Emissionen als ein Produktionsfaktor angesehen werden, dessen Vermeidung, Erzeugung, Bereitstellung, Einsatz und ggf. Entsorgung im Unternehmen Kosten verursacht. In diesem Sinne können CO2-Emissionen analog zum Energieverbrauch als Güterverzehr und Kosten interpretiert werden, welche im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses anfallen und anhand von Faktorpreisen zu bewerten sind.
Unabhängig vom jeweiligen Kostenrechnungssystem (Voll-/Teilkostenrechnung, Ist-/Plankostenrechnung) kann die Abbildung der betrieblichen CO2-Emissionen und -kosten grundsätzlich gemäß der typischen Gliederung in Rechnungsbereiche erfolgen (vgl. Abb. 10). Dadurch wird deutlich, welche CO2-bezogenen Kosten (Kostenartenrechnung) in welchen Bereichen des Unternehmens (Kostenstellenrechnung) für welche Produkte/Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung) anfallen. Nachfolgend wird auf diese Bereiche im Einzelnen kurz eingegangen.

Abb. 10: CO2-Kosten in den Bereichen der Kostenrechnung
(Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bierer/Götze (2013) S. 99)
[1] Vgl. Zimmermann/Veith (2007).
[2] Zum nachfolgenden Abschnitt 4.2. vgl. insbesondere den Beitrag von Bierer / Götze (2013) sowie die dort angegebenen Quellen. Dieser wurde stellenweise wörtlich im Originaltext übernommen.
[3] Vgl. vertiefend z.B. Hummel, S. / Männel, W. (1986).