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4.2.1. Kostenartenrechnung

In der CO2-bezogenen Kostenartenrechnung wird ermittelt, welche CO2-bezogenen Kosten anfallen. CO2-Emissionen fallen nicht nur durch den Verzehr extern bezogener Energie(träger), sondern auch durch den Verbrauch bzw. Gebrauch anderer Produktionsfaktoren (u. a. Hilfs- und Betriebsstoffe, Personal, Energieanlagen, Transporte) an.

CO2-bezogene Kosten können folglich in allen „natürlichen“ (ausgehend von der Art der verzehrten Produktionsfaktoren unterschiedenen) Kostenarten enthalten sein. Soll eine hohe Aussagekraft der CO2-bezogenen Kostenrechnung erreicht werden, müssen die jeweiligen CO2-Kostenbestandteile möglichst weitgehend herausgelöst und separat erfasst werden.

Für die Erfassung, Verrechnung und Analyse der CO2-Kosten ist ferner die Systematisierung der Kosten nach der Herkunft der Einsatzgüter sowie ihrer Veränderlichkeit und Zurechenbarkeit relevant. Hinsichtlich der Herkunft der Einsatzgüter ist zwischen primären und sekundären Kosten zu unterscheiden. Primärkosten fallen für Einsatzgüter an, die am Markt bezogen werden (u.a. Strom, Erdgas), sekundäre Energiekosten entstehen für selbst erzeugte CO2-Emissionen (u. a. Prozesswärme, Druckluft). Während Primärkosten in der Kostenartenrechnung ermittelt werden, werden Sekundärkosten erst in der Kostenstellenrechnung im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung bestimmt. Die Veränderlichkeit der CO2-Kosten bezieht sich auf ihre Abhängigkeit von der Beschäftigung (Ausbringung) oder der daraus, aber auch aus anderen Einflussgrößen resultierenden Leistung bzw. Last, die zu erbringen ist. Variable Kosten sind in Abhängigkeit von der Beschäftigung bzw. Leistung/Last veränderlich, für fixe trifft dies nicht zu.[1] Schließlich können CO2-Kosten in Abhängigkeit von der Zurechenbarkeit zu einem Objekt Einzelkosten oder Gemeinkosten darstellen. Als Bezugsobjekte werden hier üblicherweise vorrangig Kostenträger (Zwischen- und Endprodukte, eigengefertigte Anlagen, selbsterstellte Dienstleistungen) betrachtet. In Anlehnung an Energieeinzelkosten wären CO2-bezogene Einzelkosten dadurch charakterisiert, dass sie einem Kostenträger eindeutig nach dem Identitäts- oder Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Analog würden CO2-bezogene Gemeinkosten gemeinsam für mehrere Kostenträger anfallen und können diesen daher nur über Schlüsselungen und Umlagen zugerechnet werden. Es überrascht daher nicht, dass CO2-Kosten zumeist Gemeinkosten darstellen werden. Aber auch Einzelkosten sind denkbar, z.B. wenn die CO2-Emission unmittelbar und direkt den im Produktionsprozess eingesetzten Produktionsfaktoren (Energie, Rohstoffe) zugeordnet werden können. Auf der Basis einer oder mehrerer der angesprochenen Systematisierungen sind bei der laufenden Erfassung, Verrechnung und Analyse der in der Kostenartenrechnung erfassten CO2-Kosten zum einen die CO2-Emissionsmengen (Verbrauchsmengen) und zum anderen die CO2-Kompensationskosten (vgl. Bezugspreise) zu bestimmen.

[1]

Dies ist z.B. besonders relevant bei unterschiedlicher Zusammensetzung der Bezugskosten für Strom.