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Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch sowie in der Literatur die Begriffe „Messe“ und „Ausstellung“ oft als Synonyme gebraucht werden, unterscheiden sich diese dennoch voneinander. In § 64 und § 65 der deutschen Gewerbeordnung finden sich klare Definitionen zu beiden Begriffen. „Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.“6
Gemäß GewO § 65 ist „eine Ausstellung eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.“7 Der wesentliche Unterschied zwischen Messe und Ausstellung liegt darin, dass die Ausstellung nicht zwingend wiederkehrend ist und vorrangig das allgemeine Publikum angesprochen wird. Auf einer Messe wird in erster Linie Fachpublikum angesprochen.
In folgender Tabelle werden die beiden Begriffe „Messe“ und „Ausstellung“ anschaulich voneinander abgegrenzt:

Abbildung 1: Begriffsabgrenzung Messe - Ausstellung8
In vorliegender Arbeit wird von dem Begriff „Messe“ ausgegangen.
6 Gewerbeordnung auf: http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55303.htm, Zugriff am 29. Januar 2012.
7 Gewerbeordnung
8 auf: http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55304.htm, Zugriff am 29. Januar 2012. Quelle: Huckemann, Matthias, Seiler, Urs, Ter Weiler, Dieter: Messen Messbar Machen, 4. Auflage, Berlin, Springer Verlag (2005), S. 51.