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4.3.5 Abgestufte Sanktionen

Beispiel Wikipedia:

Gegen einzelne Nutzer oder Nutzergruppen können Sanktionen erhoben werden. So gibt es in Wikipedia Administratoren, welche bestimmte user accounts blocken können. Auch ist es möglich, bestimmte Seiten vor Veränderungen oder Kommentaren zu schützen. Es können Seiten auf eine Watchlist von bestimmten Nutzern gesetzt werden, die dann über Vorgänge, welche mit dieser Seite zusammenhängen zeitnah informiert werden.

Bezug auf die Ausbildungseinheit:

Empfohlene Entwicklungen für die Transformation zum SOLL:

  • Der Schutz von bestimmten Ausbildungsbereichen muss gewährleistet werden. Dies betrifft insbesondere die Compliance Ausbildung. Hier sollten nur Hinweise aber keine Veränderungen erlaubt sein.
  • Der Schutz bestimmter Ausbildungsseiten von Fachbereichen muss gewährleistet werden können. Während der Finanzkrise hat es sich gezeigt, dass bestimmte fachbereichsspezifische Themen von verschiedenen Mitarbeitern kontrovers und teilweise wenig zielführend diskutiert wurden. Deshalb sollten derartige Diskussionen gesteuert und gegebenenfalls unterbunden werden können.
  • Sanktionen im Ausbildungsbereich sollten anonymisiert erfolgen können.

Chancen und Risiken:

  • Sanktionen müssen angemessen und geeignet ausgewählt werden.
  • Ein zu hoher Protektionismus kann Mitarbeiter abschrecken.
  • Trotz Sanktionen muss das Vertrauen der Mitarbeiter erhalten bleiben.

Technische Voraussetzungen:

  • Sanktionsmechanismen müssen geschaffen werden, die über Nutzerrechte gesteuert werden.
  • Sanktionen sollten anonymisiert erfolgen können.

Erste Aufwandschätzung:

Struktur Verhalten Aktivität
IST Soll IST Soll IST Soll
Abgestufte Sanktionen 1 4 2 4 3 4

Tabelle 5: Abgestufte Sanktionen

Durch die Einführung und Verwaltung von Nutzerrechten sowie die Anonymisierung der Mitarbeiter als Nutzer, werden Anforderung an die Struktur der Ausbildungsplattform gestellt, welche einen relativ hohen Aufwand auf dieser Seite bedingen. An Anonymisierungen müssen sich die Mitarbeiter auch erst in ihrem Verhalten gewöhnen. Verschiedenartige Sanktionen gehören zu geläufigen Managementaktivitäten. Deshalb bestehen hier nur kontextbedingt geringe Anpassungserfordernisse.