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4.4.1 Normative Ebene

Die Aufgabe der Ausbildungseinheit ist die Produkt-, Finanz- und Risikoausbildung für die Bank sicherzustellen.49 Sie ist in der Lage, ein System von Ausbildungsmassnahmen so festzulegen und zu regulieren, dass diese die Anforderung der einzelnen Fachbereiche an die Ausbildung der Mitarbeiter optimal erfüllt, obwohl die Ausbildungsinhalte inhaltlich ständig angepasst werden müssen. Zusätzlich soll sie in der Lage sein, Kompetenzen bei den Mitarbeitern so aufzubauen, dass das Management des Unternehmens optimal unterstützt wird – insbesondere bei der Gratwanderung zwischen Optimierungen des Bestehenden und Neuausrichtungen.50

Mit der aktuellen zentralistischen Ausbildungsgestaltung kann besonders gut die Compliance Ausbildung abgebildet werden, weil hier zentrale Vorgaben von den Regulatoren umgesetzt werden müssen. Im Zusammenhang mit Compliance erweist sich diese Ausbildungsform als effektiv.

Anders verhält es sich mit der Finanzausbildung. Hier gilt es im normativen Bereich, die Tendenz von Grossbanken auf den Prüfstand zu stellen, Ausbildung zentral zu verwalten und anzubieten. Durch die Beleuchtung der unterschiedlichen Design Prinzipien von OSTROM traten folgende Sachverhalte zu Tage:51

  1. Grossbanken sind traditionell hierarchisch organisiert. Dieses Modell ist aber für den Wissenstransfer ungeeignet. Vielmehr muss ein Bewusstsein geschaffen werden, welches es ermöglicht, Wissen als ein gemeinsam zu verwaltendes Gut zu betrachten. Diese Denkweise sollte in allen Führungsebenen verankert werden. Als normatives Element kommt es dann in allen Design Perspektiven zum Tragen.52
  2. Alle Mitarbeiter müssen dazu angeregt werden, dass Knowhow ihres Unternehmens systematisch zu erweitern. Dies sollte ohne Ansehen der Hierarchiestufen erfolgen. Dafür empfiehlt sich ein gewisser Grad der Anonymisierung.
  3. Den Mitarbeitern sollte eine intensivere Mitsprache bei der Gestaltung der Ausbildung ermöglicht und eingeräumt werden.
  4. Die Wissensbasis muss von allen Mitarbeitern überwachbar sein. Der Dialog zwischen den Mitarbeitern hinsichtlich Inhalt und Gestaltung der Ausbildung muss systematisch gefördert werden.
  5. Es muss von der Ausbildungseinheit gewährleistet werden, dass die Ausbildung den Ansprüchen einer Grossbank und den von den Regulatoren festgelegten Bestimmungen entspricht.

 

49 Die Produkt-, Finanz- und Risikoausbildung wurde immer vereinfacht Finanzausbildung genannt.
50 Vgl. (ABEGGLEN, ZEHNDER, & RIPPBERGER, 2011, S. 654) mit Bezug auf Wandel und der Fähigkeit zum synthetischen Denken.
51 Vgl. Abschnitt 4.3.
52 Für Bezüge zur Corporate Identity vgl. (KIESSLING & BABEL, 2011).