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Bei der direkten Methode, welche der üblichen Vorgehensweise in der Praxis entspricht, werden vom erzielten Umsatzerlös die entsprechenden Aufwendungen für Material, Personal, Energie, Vertrieb- und Verwaltung, etc. abgezogen. Die verbleibende Größe vor Berücksichtigung von Zins und Steuern stellt den EBIT dar. Aufwendungen für Abschreibungen sind bereits beinhaltet. Werden vom EBIT noch Zinsen und Steuern subtrahiert, erhält man den Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
| Umsatzerlös ./. Herstellkosten für verkaufte Leistung ./. Vertriebskosten ./. Allgemeine Verwaltungskosten + Sonstige betriebliche Erträge ./. Sonstige betriebliche Aufwendungen ./. Abschreibungen = EBIT + Außerordentliches Ergebnis + Finanzergebnis + Steuerergebnis = Gewinn |
Tabelle 2: Herleitung EBIT auf Basis direkter Methode12
In folgender Darstellung ist für die Sparte Aluminium das Geschäftjahr 2009 gemäß der direkten Methode mit den einzelnen Zwischengrößen dargestellt.
EBIT auf Basis direkter Methode" class="wp-image-9315 size-full" height="334" src="https://sgbs.ch/wp-content/uploads/Abbildung-4-Ableitung-EBIT-auf-Basis-direkter-Methode.png" width="443"> Abbildung 4: Ableitung EBIT auf Basis direkter Methode13
EBITDA bezeichnet den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögensgegenstände; EBT steht für Gewinn vor Steuern.
12 Vgl. Wöhe G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage, S. 1142, in Anlehnung an Herleitung Gewinn aus HGB, Paragraph 275 Absatz 3 gemäß Umsatzkostenverfahren
13 Eigene Darstellung