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Zu dem Erfolg eines Unternehmens im Kontext von „Electronic“ bedarf es der Verknüpfung von unterstützender IKT mit dem Geschäft des Unternehmens und dem Kundennutzen. Ohne tragfähiges Geschäftsmodell und den klaren Kundennutzen sind Unternehmen in diesem Geschäftsumfeld zum Scheitern verurteilt. Auf diese einfache Formel bringen es Scheer, Kruppke und Heib 23 und es stellt sich die Frage, ob diese Formel sowohl tragfähig als auch übertragbar auf Geschäftsmodelle im Kontext von E-Participation ist? Bevor auf diese Fragen eingegangen wird, sei zuvor noch die Anwendung des Begriffs „Geschäftsmodell“ erklärt. Der Begriff Geschäftsmodell wird weder in der Literatur noch in der Praxis einheitlich verwendet. Auf das Spektrum der unterschiedlichen Begriffsdefinitionen soll in dieser Seminararbeit nicht eingegangen werden. Wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen traditionellen und elektronischen Geschäftsmodellen. Letztere unterscheiden sich von den traditionellen Geschäftsmodellen durch den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik und einer notwendigen Anpassung der Wertschöpfungskette. Innerhalb der elektronischen Geschäftsmodelle lassen sich nach Schildhauer 24 zwei Begriffsklassifikationen ausmachen:
Das Geschäftsmodell wird hier verstanden als „eine Architektur für Produkt-, Dienstleistungs- und Informationsflüsse mit Beschreibung der beteiligten Gruppen und möglicher Beziehungen untereinander sowie möglicher Umsatzquellen.“25
Die beteiligten Gruppen und deren Beziehungen zueinander zeigt folgende Matrix.26
Geschäftsmodell im Kontext von E-Participation" class="wp-image-9871 size-full" height="485" src="https://sgbs.ch/wp-content/uploads/Tabelle-2-Geschaftsmodell-im-Kontext-von-E-Participation.png" width="615"> Tabelle 2: Geschäftsmodell im Kontext von E-Participation
Im Kontext von E-Participation wird differenziert nach den Akteuren:
Mit Blick auf diese Matrix kann festgestellt werden: Das Geschäftsmodell, welches E-Participation zugrunde liegt, beruht sowohl auf der Beziehung von „Business-to-Government“ und als auch auf der Beziehung von „Government-to-Consumer“.
22 Bertelsmann Stiftung (2001), S. 4
23 Scheer, Kruppke, Heib (2003), S. 3
24 Schildhauer (2003), S. 137f
25 ebd.
26 ebd., S. 137f