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3.1 Abgrenzung des relevanten Marktes

Die Abgrenzung des relevanten Marktes kann

  • sachlich
  • räumlich oder
  • zeitlich

vorgenommen werden.

Die sachliche Abgrenzung des relevanten Marktes berücksichtigt sowohl den Untersuchungsgegenstand (vgl. hierzu Kap.2.1.1) als auch das Geschäftsmodell von E-Participation (vgl. hierzu Kap. 2.1.2). Sachlich zählen somit alle Produkte zu dem relevanten Markt, die von den Initiatoren von E-Participation als geeignet für die Problemlösung der Adressaten informeller und formeller E-Participation-Verfahren eingestuft werden.

Die räumliche Abgrenzung des relevanten Marktes bezieht sich auf das zu bearbeitende geographische Absatzgebiet. Der deutsche Markt für E-Participation wird eingeteilt nach den Ebenen Bund, Land und Kommunen.

Die zeitliche Abgrenzung des relevanten Marktes orientiert sich an der Entwicklung des Internets, die E-Participation erst möglich gemacht hat, aber auch an den neuen Beteiligungsformen im Web 2.0, die E-Participation entschieden vorangetrieben haben. Im Fokus steht somit die Frage: Für welche Produkte und Dienstleistungen von E-Participation haben sich die Initiatoren ab dem Jahr 2001 entschieden?