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4.2 Neue Konkurrenten

Der Eintritt von neuen Konkurrenten in den E-Participation Markt hängt von den Markteintrittsbarrieren sowie von den Reaktionen der wenigen, etablierten Wettbewerber (vgl. hierzu Kap. 4.1) ab. Porter56 nennt folgende Markteintrittsbarrieren für neue Konkurrenten:

Barriere E-Participation Markt in Deutschland
Einstufung
Betriebsgrößenersparnisse (Economics of Scale) ... ... können entstehen durch

  • Skalenerträge oder Betriebsgrößenersparnis der etablierten Unternehmen

und wird als niedrig eingestuft.57

Produktdifferenzierung ... ... kann den Wechsel des Lieferanten beeinflussen durch

  • eine hohe Käuferloyalität, die mit der Differenzierung des Produktes und dem Markennamen aufgebaut wurde

und wird als niedrig eingestuft.58

Kapitalbedarf ... ... kann durch den Neueintritt entstehen durch

  • die Entwicklung der benötigten E-Participation Software

und wird als niedrig eingestuft.59

Umstellungskosten ... ... können dem Abnehmer entstehen durch

  • den Wechsel des Lieferanten und den damit verbundenden technischen Umstellungen oder Mitarbeiterschulungen

und wird als niedrig eingestuft.60

Zugang zu Vertriebskanälen ... ... kann erschwert werden durch

  • die Besetzung des Vertriebskanals durch die etablierten Unternehmen

und wird als niedrig eingestuft.61

Größenunabhängige Kostennachteile ... ... können entstehen durch

  • fehlendes Know-How zu den Methoden und Verfahren von E-Participation
  • fehlender Zugriff auf E-Participation Software
  • fehlende oder nicht ausreichende Projekterfahrung (Referenzprojekte)
  • ungünstige Standorte

der neuen Konkurrenten
und wird als hoch eingestuft.62

Staatliche Politik ... ... kann sich auswirken durch

  • einzuhaltende Vorgaben der Vergabeverfahren
  • geltende Rahmenverträge für alle Ressorts einer Verwaltungsebene

und wird als niedrig eingestuft.63

Erwartete Vergeltung ... ... kann abgeschätzt werden durch

  • die bisherige Reaktion auf frühere Neueinsteiger in den Markt
  • die zur Verfügung stehenden Mittel der etablierten Unternehmen zur Vergeltung
  • das Maß mit dem ein Neueinsteiger den etablierten Unternehmen schaden kann

und wird als niedrig eingestuft.64

Tabelle 6: Markteintrittsstrategien für neue Konkurrenten

Nach dieser Einstufung lässt sich feststellen, dass lediglich die Markeintrittsbarriere der „größenunabhängigen Kostennachteile“ als hoch eingestuft wird. Grundsätzlich gilt bei den Markteintrittsbarrieren folgende Regel: Sind die genannten Markeintrittsbarrieren als hoch eingestuft, so ist die Gefahr des Markteintritts durch neue Konkurrenten gering (und umgekehrt). Für den E-Participation Markt heißt das, dass die Gefahr des Markteintritts durch neue Konkurrenten aufgrund der vielen niedrig eingestuften Markteintrittsbarrieren groß ist. Diese Einstufung wird, nach meiner Einschätzung, insbesondere für den Branchenbereich der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen65 bestätigt, als dass zahlreiche Unternehmen sich für den E-Participation Markt „in Position bringen“. Dies geschieht z.B. durch die Platzierung des Themenbereichs „E-Participation“ auf den Internetseiten der Unternehmen aber auch durch Beauftragen und Durchführen von entsprechenden E-Participation Studien.66

 

56 Porter (1999), S.37 ff.
57 Da der E-Participation-Markt kein Massenmarkt ist, werden Skalenerträge und Betriebsgrößenersparnis als niedrig eingestuft.
58 Die wenigen Produkte sind kaum differenziert, wenig bekannt und somit wird diese Markteintritts-barriere auch als niedrig angesehen.
59 Die Stufe „niedrig“ wurde gewählt, da die Software nicht zwingend selbst entwickelt werden muss. Denkbar wäre auch die Kooperation mit einem Anbieter einer proprietären Software oder der Zugriff auf eine Open Source Software.
60 Die Komplexität der E-Participation Software ist, im Vergleich mit anderer Software (z.B. ERP-Software), gering. Aus diesem Grund ergeben sich nicht allzu hohe Umstellungskost en.
61 Der Zugang zu den gängigen Vertriebskanälen ist nicht blockiert durch die etablierten Unternehmen und wird deshalb als niedrige Markteintrittsbarriere betrachtet.
62 Diese Markteintrittsbarriere wird als hoch eingestuft. Insbesondere der Aufbau von Know-how und Erfahrungen ist kostenintensiv 63 Diese Einstufung beruht auf der Tatsache, dass es noch keine Rahmenverträge zu E-Participation gibt und die einzuhaltenden Vorgaben der Vergabeverfahren für alle Unternehmen gelten.
64 Diese Stufe wurde gewählt aufgrund der Einschätzung, dass Start-up-Unternehmen in der Regel wenig Mittel für derartige „Vergeltungsaktionen“ zur Verfügung haben und der anzurichtende Schaden für die etablierten Unternehmen insbesondere aufgrund der Vorteile aus den größenunabhängigen Ko sten gering ausfallen würde.
65 Hier sind vor allem die großen IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland, wie z.B. T-Systems, Accenture, Capgemini, CSC, Materna und Mummert Steria zu nennen..
66 Beispielhaft seien hier die Studien von der Materna GmbH und CSC Deutschland Solutions GmbH genannt. Auch die Steria Mummert Consulting AG, als weiteres großes IT-Beratungshaus, platziert ein Experteninterview zum Thema E-Participation auf den unternehmenseigenen Internetseiten.