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2.1.1 Defintion, Untergliederung und Einordnung von E-Participation

„E-Participation“ ist ein Begriff, der sich zusammensetzt aus den beiden Begriffen „elektronisch“ und „Participation“. Participation wird definiert „als Teilhabe von natürlichen und juristischen Personen und ihren Gruppierungen an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in Politik und Verwaltung“.8 Handelt es sich bei den natürlichen Personen um Bürger, wird auch von Bürgerbeteiligung gesprochen. Zur Beteiligung bedarf es institutioneller Prozesse und Verfahren, die „von staatlichen Stellen oder politischen Gremien auf den verschiedenen Verwaltungsebenen (kommunale, lokale Ebene sowie Bundesländer, Bund oder Europäische Union) organisiert werden“.9 Hierbei wird unterschieden zwischen formellen Verfahren, „die standardisiert und gesetzlich vorgeschrieben sind“, und informellen Verfahren, „die von den Veranstaltern frei gestaltet werden können, für die sich aber auch bestimmte Muster herausgebildet haben.“10

Diese Seminararbeit bezieht sich auf die informellen und formellen Partizipationsverfahren, die auf den Ebenen Bund, Land und Kommunen der Bundesrepublik Deutschland organisiert werden. Der Begriff Participation wird dabei abgegrenzt von dem traditionellen Begriff der „politischen Partizipation“, unter dem man „neben der individuellen Wahrnehmung verwaltungs- und politikinitiierter Angebote, dem Besuch von Informationsund Diskussionsveranstaltungen sowie der Abgabe von Anregungen und Bedenken in Planverfahren auch die Mitgliedschaft und Mitarbeit in Verbänden und Parteien, die Beteiligung an Wahlen sowie Demonstrationen bis hin zu illegalen Akten der Gewalt gegen Personen und Sachen“11 versteht. Auch die politische Kommunikation zwischen Exekutive und Legislative, sei es in Form sogenannter Ratsinformationssysteme u.ä., wird in dieser Arbeit nicht unter E-Participation gefasst.12

Das Akronym „E“ für „elektronisch“ bezieht sich auf die Unterstützung von Partizipationsverfahren mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und dient als Unterscheidungsmerkmal zu den traditionellen Partizipationsverfahren. Teilweise findet bei dieser Begriffsbestimmung eine Reduzierung auf das Medium Internet statt, so lautet zum Beispiel eine vereinfachte Definition „Internet + Partizipation = E-Participation“.13 Das Internet ist aber nicht das einzige Medium der IKT-Unterstützung. Mit jeder neuen Informations- und Kommunikationstechnik sind neue Erwartungen an deren Nutzungsmöglichkeiten verbunden. Verfechter der elektronischen Beteiligungsverfahren verweisen auf die zunehmende Vielfalt der zu nutzenden Medien (Stichwort: Web 2.0 und Social Networking) und deren Möglichkeiten der zeitlich und örtlich unbeschränkten Beteiligung.14

Vor diesem Hintergrund wird E-Participation in dieser Arbeit „als die Teilhabe von natürlichen und juristischen Personen (und ihrer Gruppierungen) an politisch-administrativen Prozessen der Entscheidungsfindung mit Hilfe von Informationsund Kommunikationstechnik (IKT)“15 definiert. Die Beteiligungsform in solchen politisch-administrativen Prozessen ist abhängig davon, von wem diese Prozesse initiiert werden. Initiator kann zum einen die Politik und Verwaltung selbst sein, indem sie Bürgern, Unternehmen und Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) die Beteiligung bzw. Teilhabe an ausgewählten Prozessen anbietet (Top-down-Beteiligung). Zum anderen suchen insbesondere Bürger nach neuen Möglichkeiten der Beteiligung (Bottom-up-Beteiligung). Seitens der Bürger, Unternehmen und NRO wird eine Beteiligung in Form von „Eingaben, Beschwerden, Petitionen, Kampagnen, Lobbying und Aktivismus angestrebt“.16

Allgemein, das gilt sowohl für die Top-down als auch für die Bottom-up-Beteiligung, werden die Beteiligungsformen unterschieden nach den drei Ebenen: Information, Konsultation und Partizipation.17 Tritt die Politik und Verwaltung als Initiator auf, werden Beteiligungsformen auf Informationsebene nach Kubicek als „Angebote, die auf die Bereitstellung von, den Zugang und die Erschließung von Informationen öffentlicher Stellen abzielen“18 definiert. Diese Angebote schaffen Transparenz und sind Voraussetzung für die Beteiligungsformen auf den nachfolgenden Ebenen. Auf der Ebene Konsultation geht es um Beteiligungsformen, mit deren Hilfe Vorschläge, Voten und Anregungen zu politisch-administrativen Prozesse eingeholt werden. Die Beteiligungsformen auf Ebene der Partizipation bezwecken schließlich die Kooperation von Politik und Verwaltung mit der Bürgerschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und dienen dem Finden einer einvernehmlichen Lösung.19 Idealerweise basiert E-Participation auf einem ausgewogenen Mix von Beteiligungsformen auf allen drei Ebenen.

Zur Abgrenzung und Untergliederung des Begriffs der E-Participation dient folgende Zusammenfassung:

Partizipation kann
  • traditionell oder
  • elektronisch
im Rahmen
  • formeller oder
  • informeller Verfahren
auf Ebene
  • EU
  • Bund
  • Land
  • Kommune
initiiert durch
  • Politik und Verwaltung oder
  • Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft
in Form von
  • Information
  • Konsultation
  • Partizipation durchgeführt werden.

Tabelle 1: Begriffliche Abgrenzung und Untergliederung von E-Participation

Untersuchungsgegenstand im Praxisteil dieser Arbeit ist E-Participation im Rahmen informeller und formeller Verfahren auf Ebene Bund, Land und Kommune, initiiert durch Politik und Verwaltung, in Form von Information, Konsultation und Partizipation.

Zum Verständnis des Begriffs „E-Participation“ ist neben dessen Abgrenzung und Untergliederung auch die Einordnung in der Begriffshierarchie von „E-Government“, „E-Administration“, „E-Democracy“ und „E-Voting“ notwendig. Diese Hierarchie lässt sich wie folgt abbilden:

Abbildung 1: Begriffliche Einordnung von E-Participation

Abbildung 1: Begriffliche Einordnung von E-Participation

„E-Government“ als der Oberbegriff dieser Begriffshierarchie bedeutet zunächst die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informationsund Kommunikationstechnik über elektronische Medien.“20 Bei diesen Prozessen kann es sich um Prozesse „der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung“ 21 handeln. E-Government ist somit verbindender Oberbegriff von „E-Administration“, als die elektronische Umsetzung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen 22 und „E-Democracy“, im Sinne der „elektronischen Unterstützung der Gesamtheit aller Demokratie fördernden Prozesse“. E-Democracy, auf der zweiten Ebene dieser Begriffshierarchie, wird als Oberbegriff für „E-Voting“ und „E-Participation“ verwendet. E-Voting steht für die Abwicklung von Wahlen, Volksabstimmungen, Bürgerbegehren und anderen Abstimmungsverfahren mit Hilfe von IKT über elektronische Medien. Mit Blick auf diese Begriffshierarchie wird E-Participation hier als die elektronische Beteiligung von Bürgern, Wirtschaft und Zivilgesellschaft am E-Government im Sinne von E-Democracy eingeordnet.

 

8 Kubicek (2010), S. 197
9 ebd.
10 ebd.
11 ebd., S. 197
12 ebd.
13 Stiftung Mitarbeit (2007), S. 9
14 vgl. hierzu die vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Studie: E-Participation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government“ (2008) sowie Wesselmann (2002)
15 Studie E-Participation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government“ (2008), S. 5
16 Kubicek (2010), S. 199
17 OECD (2001), S. 1
18 Kubicek (2010), S. 199
19 ebd.
20 Von Lucke / Reinermann (2000), S. 1 21 Winkel (2004), S. 7