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6.4 Organisatorische Eingliederung des Controller-Dienstes

Für die Eingliederung des Controller-Dienstes in die Organisation des Verbandes bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Voraussetzung für eine optimale Umsetzung des Controllings im Verband ist, dass die Führungsverantwortlichen zum einen die Controllinggrundsätze und –philosophie unterstützen und mittragen und diese zum anderen dem Controller-Dienst die entsprechende Verantwortung und Kompetenzen zusprechen. Aus diesem Grund sollten zunächst die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung des Controller-Dienstes von den Führungsverantwortlichen definiert werden. Auf dieser Basis lässt sich dann eine zweckmässige Eingliederung desselben in die Verbandsorganisation vornehmen.

Gemäss Ansätzen aus der Theorie ist die Ansiedlung des Controller-Dienstes auf Geschäftsleitungsebene, z.B. in der Funktion des Leiters Finanz- & Rechnungswesen wie aus den in Abschnitt 3.5 gennannten Gründen, am effektivsten. Aufgrund der Grösse des Verbandes, bzw. der Geschäftsstelle, macht die derzeitige Eingliederung des Controller-Dienstes in den Stabsbereich Zentrale Dienste, zu dem auch das Finanz- und Rechnungswesen zählt, aus der heutigen Sicht Sinn, nicht zuletzt deshalb, da schon heute z.T. Controlleraufgaben von der Leiterin Zentrale Dienste und dem Leiter Finanz- und Rechnungswesen wahrgenommen werden. Sollten die Aufgaben und der Verantwortungsbereich des Controller-Dienstes im SVV qualitativ und quantitativ zunehmen, muss dieser mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden, was folglich mit der organisatorischen Eingliederung berücksichtig werden muss.