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Da der SVV eine Non-Profit-Organisation ist, die keine geldwerten Leistungen gegen aussen erbringt, sich ausschliesslich über Mitgliederbeiträge finanziert und keinen Gewinn erwirtschaften muss, gestaltet sich die Finanzplanung weniger komplex als bei einer profitorientierten Unternehmung. Dazu nachfolgend einige Erläuterungen zum operativen Planungsprozesses innerhalb des Verbandes: Aufgrund des Budgets erfolgt das Inkasso der Mitgliederbeiträge in drei terminlich festgelegten Jahresraten. Aus diesen Gründen ist der SVV praktisch keiner Volatilität der eingehenden finanziellen Mittel ausgesetzt, da auch die Zahlungen der Mitglieder grossmehrheitlich gemäss den vorgegebenen Zahlungsfristen eingehen. Das Budget beinhaltet die vier Ausgabengruppen Betriebsausgaben, Kommunikation, Projekte und Beiträge an Dritte (Partnerverbände, Dachorganisationen u.w.). Diese richten sich nach den Vorgaben des Vorstands, welche im Wesentlichen der Mehrjahresstrategie und dem Aktionsplan des SVV entsprechen. Entsprechend dieser Vorgaben werden die Leistungen und damit die Ausgaben des Verbandes generiert.
Der Budgetierungsprozess beginnt i.d.R. im dritten Quartal. Die Eingaben erfolgen durch die Geschäftsleitung, die Projektverantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und Kommissionen sowie durch die Zentralen Dienste203. Die budgetierten Projektkosten basieren auf den im Aktionsplan definierten Projekten der Ausschüsse und Kommissionen für das nächste Jahr. Aufgrund des von den Mitgliedern verabschiedeten Budgets werden die Jahresbeiträge gemäss eines festgelegten Kostenverteilschlüssels berechnet. Die Beitragsberechnung erfolgt aufgrund der durch die Gesellschaften verbuchten Bruttoprämien im Schweizer Geschäft gemäss dem Bericht der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), welcher im November publiziert wird. Das Inkasso des ordentlichen Jahresbeitrages erfolgt in drei Tranchen: Die erste Akonto-Forderung erfolgt im Januar / Februar und beträgt 60% des letztjährigen Beitrages. Die zweite Akonto-Forderung von 30% des letztjährigen Beitrages wird im Juni in Rechnung gestellt, während die restlichen 10% mit der Schlussabrechnung im Dezember, die dann auf den aktuellen Zahlen des FINMA-Berichtes basiert, erfolgt. Entsprechend richtet sich die Liquiditätsplanung des SVV einnahmenseitig an diesem Rhythmus aus. Ein ausserordentlicher Finanzierungsbedarf z.B. für unterjährig auftretende, nicht budgetierte Projekte, kann durch die Ausschüsse oder die Geschäftsleitung mittels Nachtragskredit beim Vorstand und/oder den Mitgliedern je nach Finanzkompetenz beantragt werden. Diese fliesst dann entsprechend in der Schlussabrechnung ein. Für das Finanz- und Rechnungswesen existiert eine detaillierte Jahresplanung, in welcher die wichtigsten wiederkehrenden, für die Finanzplanung relevanten Aktivitäten festgehalten sind. Darin sind auch Angaben für die Planung des Budgetierungsprozesses festgehalten, der jedoch einer Überarbeitung bedarf, da zuerst die zeitliche Abstimmung der Eingaben sämtlicher Instanzen und Stellen wie bereits erwähnt vorgenommen werden muss.
203 Die Zentralen Dienste sind bislang u.a. für einen Grossteil der Budgetierung der fixen Betriebskosten wie z.B. Mietkosten, Versicherungen, u.w., zuständig.