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Im Hinblick auf einen später problemlosen Soll-Ist-Vergleich sollten in der Finanzbuchhaltung abgestimmte Kontierungsanweisungen erstellt werden. Für die Differenzierung und Erfassung gibt es verschiedene Ansätze.18
1. nach der Art der verbrauchten Güter
Es empfiehlt sich, Kostenartenhauptgruppen für Material-, Personal- und Sachkosten anzulegen, um, wie bereits oben erwähnt, den leistungsbezogenen Werteverzehr genauer analysieren und beispielsweise auch mit Größen wie dem Umsatz oder der Leistung in Bezug setzen zu können (beispielsweise Anteil des Materialeinsatzes am Umsatz in % etc.).
Eine weitere Zusammenfassung der Kosten aus der Finanzbuchhaltung zu Kostenartenuntergruppen erscheint sinnvoll, da es in der Kostenrechnung zum Beispiel genügt, die Sozialkosten in Summe auszuweisen und nicht jede einzelne Kostenart der Finanzbuchhaltung exakt abzubilden.
2. nach Struktur, Erfassbarkeit und Beeinflussbarkeit
Die Differenzierung nach diesen drei Gesichtspunkten ist von entscheidender Bedeutung auch für die an die Kostenartenrechnung anschließende Kostenstellenrechnung.
Die Aufspaltung/Unterteilung der verschiedenen Kostenarten nach den Kriterien Struktur, Erfassbarkeit und Beeinflussbarkeit bildet ebenfalls die Basis für eine spätere Deckungsbeitragsrechnung.
Was im Weiteren hierunter zu verstehen ist, lässt sich am Kostenwürfel nach A. Deyhle verdeutlichen.19

Abbildung 8: Der Kostenwürfel nach Deyhle
Für jede Kostenart muss zunächst analysiert werden, welche Kosten direkt in das Produkt eingehen, also anfallen, damit das Produkt überhaupt entstehen kann (zum Beispiel die kostenmäßig bewertete Arbeitszeit des Mitarbeiters, der ein Produkt bearbeitet, oder das eingesetzte Material).
Diese Kosten definiert man als Produktkosten. Gebräuchlich sind auch die Begriffe proportionale Kosten, variable Kosten oder Grenzkosten.
Produktkosten verändern sich in Abhängigkeit von der Auslastung (Produktionsmenge, Arbeitsstunden, Maschinenstunden).
Die Kosten, die anfallen, um die Struktur zu unterhalten, die sich um das Produkt bemüht, aber nicht notwendigerweise für dessen Entstehung anfallen, werden als Strukturoder auch Fixkosten bezeichnet (zum Beispiel Kosten für innerbetrieblichen Transport, Kosten des Vertriebs etc.).
Unter Erfassbarkeit fallen die aus der Finanzbuchhaltung stammenden Begriffe Einzelkosten, Gemeinkosten / unechte Gemeinkosten und Sondereinzelkosten des Vertriebs.
Die Zurechenbarkeit ist hier immer in Relation zu einem bestimmten Objekt zu sehen.20
Einzelkosten lassen sich per Beleg direkt einem Bezugsobjekt zuordnen. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die Materialkosten, die über die Stückliste direkt einem Produkt (hier ein Kostenträger) zugeordnet werden können.
Personalkosten in der Produktion können im Fall der Maschinenbedienung nicht unbedingt direkt auf Produkte verrechnet werden. Sie wären in diesem Fall als Gemeinkosten zu klassifizieren. In Bezug auf eine Kostenstelle stellen sie jedoch wiederum Einzelkosten dar, da der einzelne Mitarbeiter klar zugeordnet werden könnte.
Gemeinkosten lassen sich, wie eben schon angedeutet, nicht eins zu eins auf einen Kostenträger verrechnen. Sie werden auf den Kostenstellen gesammelt und in der Vollkostenrechnung über Zuschläge oder Umlagen und in der Teilkostenrechnung blockweise verrechnet.
Unter unechten Gemeinkosten versteht man Einzelkosten, deren Verrechnung auf Kostenträger zu aufwendig wäre, weshalb man sie wie Gemeinkosten behandelt, zum Beispiel Kosten für Schrauben oder andere Kleinteile/Schüttartikel.21
Der Kostenwürfel von A. Deyhle erleichtert die Differenzierung der Kostenarten ganz erheblich. So sprechen viele Führungskräfte bei Zeitlöhnen gerne von variablen Kosten, meinen damit aber eigentlich Produktkosten. Denn Personalstärke oder Lohnaufwand sind keinesfalls immer kurzfristig zu beeinflussen und sinken nicht umgehend mit einbrechenden Umsätzen.
Viele Missverständnisse lassen sich so in Diskussionen vermeiden.
Die Aufteilung der Kosten in Produkt- und Strukturkosten ist auch unerlässliche Voraussetzung für Soll-Ist-Vergleiche in der Kostenstellenrechnung oder zur Berechnung von Deckungsbeiträgen in der Managementerfolgsrechnung.
Eine Kostenart, die nicht aus der Finanzbuchhaltung kommt, aber durchaus ihre Berechtigung hat, ist die der kalkulatorischen Kosten. In der Literatur werden hierunter meist die Kostenarten kalkulatorischer Unternehmerlohn, Mieten, Wagnisse, Zinsen und Abschreibungen subsumiert.22
18 vgl. Schweitzer / Küpper (2008), S. 78 ff.
19 vgl. Deyhle / Radinger (2008), Band 13, S. 482 ff.
20 vgl. Riebel (1995), S. 43 ff
21 vgl. Wöhe (1993), S. 1288-1304
22 vgl. Kilger (1987), S. 116 f.