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3.3.1 Verrechnung der primären Gemeinkosten

Die primären Gemeinkosten werden aus der Betriebsbuchhaltung übernommen. Man kann sie in Kostenstelleneinzel- und Kostenstellengemeinkosten unterscheiden. Wie auch bei den Kostenträgern können die Kostenstelleneinzelkosten direkt über einen Beleg den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden.

Die Kostenstellengemeinkosten lassen sich nicht genau den einzelnen Kostenstellen zuordnen und müssen daher mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln zugerechnet werden.

Typische Kostenstellengemeinkosten sind, um nur einige zu nennen, zum Beispiel Energiekosten (Zurechnung über Kilowattstunden), Heizungskosten (Zurechnung über m2/m3) oder Versicherungen (Zurechnung über Wert der Anlagen).