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Im Gegensatz zur Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) stehen bei der Kostenträgerzeitrechnung nicht die Kosten eines einzelnen Produktes im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die Kosten einer definierten Abrechnungsperiode (in der Regel ein Monat).
Schließt man die Erlösrechnung noch mit ein, gelangt man zur kurzfristigen Ergebnisrechnung.
Die wesentlichen Aufgaben der Kostenträgerzeitrechnung sind
Parallel zur kurzfristigen Betriebsergebnisrechnung wird das Ergebnis eines Unternehmens über die nach Handels- und Steuerrecht obligatorische Gewinnund Verlustrechnung (GuV-Rechnung) ermittelt.
Die Hauptunterschiede zwischen den beiden genannten Ergebnisrechnungen liegen darin, dass die GuV-Rechnung Erträge und Aufwendungen mit dem Ziel erfasst, das Gesamtergebnis (Bilanzgewinn oder -verlust) des Unternehmens zu ermitteln, während in der Betriebsergebnisrechnung Kosten und Leistungen interessieren, aus welchen das Betriebsergebnis gewonnen wird. Wie schon der Name Betriebsergebnisrechnung erkennen lässt, bleiben hier neutrale Erträge und Aufwendungen, die nicht mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, außer Betracht. Die Betriebsergebnisrechnung berücksichtigt des Weiteren kalkulatorische Kosten, die in die GuV-Rechnung aufgrund rechtlicher Vorschriften nicht einfließen dürfen.
Die Betriebsergebnisrechnung bietet im Hinblick auf die Gewinnung steuerungsrelevanter Informationen weitere Vorteile gegenüber der GuV-Rechnung.
So haben handels- und steuerrechtliche Bewertungswahlrechte keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis. Die Betriebsergebnisrechnung kann in kurzen Abständen und zudem in tabellarischer Form durchgeführt werden, während die GuV-Rechnung nur einmal jährlich zu erstellen ist.63
Wie oben erläutert, besteht die Hauptaufgabe der Kostenträgerzeitrechnung in der Ermittlung des Betriebsergebnisses einer Periode.
Zu diesem Zweck müssen die Erlöse und Kosten einer Periode miteinander vergleichbar sein.
Das ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn die produzierten Leistungen einer Periode nicht mit den abgesetzten Leistungen übereinstimmen. Denn die Kosten beziehen sich dann auf die produzierten, die Erlöse jedoch nur auf die abgesetzten Leistungen.
Absatz > Produktion → Bestandsabbau
Absatz < Produktion → Bestandsaufbau
Um die Bestandsveränderungen zu berücksichtigen, stehen für die Kostenträgerzeitrechnung zwei verschiedene Verfahren, das Umsatzkostenverfahren (UKV) und das Gesamtkostenkostenverfahren (GKV), zur Verfügung.
63 vgl. Hummel / Männel (1986), S.317 ff.