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3.3.2 Verrechnung der sekundären Gemeinkosten

Ziel der traditionellen Vollkostenrechnung ist es, alle Kosten, auch alle Gemeinkosten, auf die Kostenträger zu verrechnen. Zu diesem Zweck werden die Allgemeinen sowie die Hilfskostenstellen völlig „aufgelöst“ und auf die Hauptkostenstellen verrechnet, da nur diese über Kalkulationssätze in die Kostenträger eingehen.

Es gibt verschiedene Wege, die Sekundärkostenverrechnung durchzuführen.38

Die wichtigsten sind das Stufenleiterverfahren, das Kostenarten-, das Kostenumlage-, das Kostenstellenausgleichsverfahren oder das mathematische Verfahren.

Allen Verfahren ist gemeinsam, dass sie zu einer vollständigen Entlastung der Allgemeinen-/Hilfskostenstellen führen.

Optional ist die Aufnahme der Einzelkosten. Diese Einzelkosten können, wie bereits dargelegt, den Kostenträgern direkt zugeordnet werden, müssen daher nicht im BAB, also in der Kostenstellenrechnung, erscheinen. Der Information wegen empfiehlt es sich aber, die Einzelkosten mit aufzunehmen. In einem späteren Schritt werden sie schließlich auch zur Bildung von Kalkulationssätzen benötigt.

Der Verrechnung aller Kosten auf die und innerhalb der Kostenstellen folgt die Bildung von Zuschlags- und Kalkulationssätzen in den Hauptkostenstellen für die weitere Kostenträgerrechnung sowie die Kontrolle der Kostenstellenkosten.

 

38 vgl. Deimel / Isemann / Müller (2006), S. 177 ff.