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5.1 Definition und Abgrenzung zur Vollkostenrechnung

Die Teilkostenrechnungssysteme verrechnen, wie der Name bereits erkennen lässt, nur einen Teil der Gesamtkosten.

Das bedeutet, dass in der Kostenträgerstückrechnung nur die den Kostenträgern verursachungsgerecht zuordenbaren Kosten verrechnet werden.

In der Kostenträgerzeitrechnung werden die Teilkosten ebenfalls separat ausgewiesen. Die restlichen Kosten werden dann ergänzend berücksichtigt. Das Ergebnis ist dasselbe wie in der Vollkostenrechnung.