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Im Weiteren sollen nur zum Verkauf bestimmte Leistungen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Die Belastung der Kostenträger kann nach drei unterschiedlichen Prinzipien – dem Kostenverursachungsprinzip, dem Durchschnittsprinzip und dem Tragfähigkeitsprinzip – durchgeführt werden.
Nach dem Kostenverursachungsprinzip sind den Kostenträgern nur die Kosten zuzurechnen, die auch durch sie verursacht wurden. Diesem Prinzip werden nur die Verfahren der Teilkostenrechnung gerecht. Die Vollkostenrechnung kann diese Forderung nicht erfüllen, da sie sowohl Produktals auch Strukturkostenbestandteile auf die Kostenträger verrechnet.46
Das Durchschnittsprinzip versucht die Forderungen des Kostenverursachungsprinzips etwas abzuschwächen und verlangt „lediglich“ eine richtige Verteilung der Gemeinkosten.
Nach dem Kostentragfähigkeitsprinzip werden die Kosten allein nach der Belastbarkeit der einzelnen Kostenträger verteilt. Das bedeutet, dass Kostenträger mit einem höheren Gewinnbeitrag auch mehr Kosten tragen können.
Da die Kosten hier weitestgehend willkürlich verteilt werden, steht dieses Prinzip den ersten beiden entgegen.47
46 vgl. Kosiol (1979), S. 29 und 142 ff.
47 vgl. Schweitzer / Küpper (2008), S. 54 ff. oder Preißler (2005), S. 22