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Die BaFin hat in Bezug auf die IT-Sicherheit ihre Erwartungen ausformuliert und im Rahmen der „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit“, kurz BAIT, öffentlich konsultiert. Im Rahmen der neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) werden diese Erwartungen veröffentlicht.
Bereits Anfang 2016 trat die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD- Payment Services Directives II) in Kraft, die ebenfalls neue Anforderungen an die IT-Sicherheit mit sich brachte. Sie regelt die Geschäftstätigkeit von Zahlungsdienstleistern in der EU und hat den europäischen Binnenmarkt für elektronische Zahlungen damit gegenüber der Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 fortentwickelt, indem sie die Vorschriften an die innovativen Bezahlsysteme im Internet und per Mobilfunk angepasst hat.