Rufen Sie uns einfach an, und wir beraten Sie gerne zu unserem Seminar- und Studienangebot.

Unsere Ansprechpartner:

Michael Rabbat, Dipl.-Kfm.
MBA Chief Operating Officer

Claudia Hardmeier
Kunden-Center
Studienbetreuung

Institute und Kompetenzzentren

Bindeglied zu einer Vielzahl an
Unternehmen und Organisationen

Erfahren Sie mehr ...

Forschung

Was Management-Forschung wirklich
leisten kann

Erfahren Sie mehr ...

Alumni

Wissenstransfer und
Erfahrungsaustausch

Erfahren Sie mehr ...

Referenzen

Feedback und
Teilnehmerstimmen

Erfahren Sie mehr ...

News

SGBS aktuell:
Wissen und
Anwendung

Erfahren Sie mehr ...

Klimaneutrale Seminare

Auf dem Weg zu
klimaneutralen Seminaren.

Erfahren Sie mehr ...

Juan Diego Flórez Association

Mit musikalischer Bildung
gegen Armut:

Erfahren Sie mehr ...

2.8 Herausforderung Niedrigzinsniveau im Blickfeld der BaFin

Mit fortschreitender Dauer zeigt sich das Niedrigzinsumfeld aber auch in den Büchern der Banken immer deutlicher ab. Je länger die Zinsen niedrig bleiben, desto mehr wächst der Druck auf die Erträge – insbesondere bei Instituten mit einem traditionellem Geschäftsmodell, die hauptsächlich das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben. Daher prüft die BaFin regelmäßig, ob alle rund 1.550 Institute unter ihrer direkten Aufsicht ausreichend Eigenkapital vorhalten. Welcher Betrag ausreichend ist, gibt sie seit 2016 im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses für jede einzelne Bank verbindlich vor. Ein weiteres europäisches Großprojekt, dass auch die BaFin – vor allem die Wertpapieraufsicht – unmittelbar betrifft, ist die Schaffung der Kapitalmarktunion. Die Kapitalmarktunion ist jedoch nicht die einzige große regulatorische Neuerung, mit der es die Wertpapieraufsicht zu tun hat. Eine weitere Reform betraf die Aufsicht über alternative Investmentfonds (AIFs) und deren Verwaltungsgesellschaften (Alternative Investment Fund Managers – AIFMs). Seit 2013 fußt diese in Deutschland auf einer neuen gesetzlichen Basis, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das KAGB wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) geschaffen und löste das Investmentgesetz ab. Weitere regulatorische Herausforderungen für die Wertpapieraufsicht waren in den letzten Jahren unter anderem die 2012 in Kraft getretene europäische Marktinfrastruktur-Verordnung sowie die Überarbeitungen der Marktmissbrauchs- und Transparenzrichtlinie und deren Implementierung auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der Marktmissbrauchsverordnung. Auch die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) von 2004 und deren Neufassung MiFID II war und ist für alle Beteiligten ein Kraftakt. Die MiFID II und die dazugehörige Finanzmarktverordnung enthalten zahlreiche Regelungen, die den Anlegerschutz stärken. Beide sind ab 2018 anzuwenden.

Kommentare und Meinungen:

Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Asset-Management BaFin: „Die Kapitalmärkte entwickeln sich mit einem solch atemberaubenden Tempo, dass es schwer ist, bereits heute alles vorauszusehen, was uns in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Zwei Themen werden die Zukunft aber ganz sicher wesentlich prägen: Zum einen der Brexit mit all seinen direkten und indirekten Folgen, zum anderen die Neujustierung der Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden. Diese wird sich insbesondere in der Wertpapieraufsicht spürbar auswirken. Der Schutz von Verbrauchern, also von Anlegern, Bank- und Versicherungskunden, gehört seit jeher zu den Aufgaben der BaFin. Sie setzt sich dafür ein, dass transparente und verständliche Finanzprodukte und -dienstleistungen angeboten werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat den kollektiven Verbraucherschutz im Juli 2015 auch gesetzlich als Aufsichtsziel der BaFin fixiert. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, Verbraucher über die verschiedenen Arten von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie Finanzdienstleistungen und deren Risiken aufzuklären.“

Wichtigstes Ziel des oben erwähnten Kleinanlegerschutzgesetzes war es, die Verbraucher durch mehr Transparenz in die Lage zu versetzen, die Seriosität und Erfolgsaussichten von Kapitalanlagen besser einzuschätzen und sie so vor Vermögensschäden zu schützen. Damit die Aufsicht Missstände rechtzeitig erkennen und einschreiten kann, hat das Kleinanlegerschutzgesetz zudem die Marktüberwachung von Vermögensanlagen, Wertpapierangeboten und Werbung durch die BaFin gestärkt.