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2.7 Eigenmittelanforderungen an Banken

Zu den wichtigsten Reformpaketen zählte die Weiterentwicklung der Eigenmittelvorschriften für den globalen Bankensektor. Ende 2010 wurde diese Regeln durch Basel III verschärft. Dies brachte höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie starke qualitative Anforderungen an Kapitalinstrumente mit sich. Die Umsetzung von Basel III galt und gilt als wirklich großer Kraftakt, an dem die BaFin von Anfang an mitwirkte. In Europa erfolgte sie durch eine umfassende Überarbeitung des aufsichtlichen Rahmenwerkes, bestehend aus der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der dazugehörigen Richtlinie (Capital Requirements Directive – CRD IV)

Kommentare und Meinungen:

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, kommentierte die Situation wie folgt:

„Banken und Bankenaufsicht befinden sich in einem kontinuierlichen Wandel. Dies zeigt sich sowohl an der neuen Aufsichtsstruktur in Europa als auch an einer sich stetig fortentwickelnden  Regulierung. In den kommenden Jahren wird der Wandel die Geschäftsmodelle von Banken infolge einer zunehmenden Digitalisierung ereilen, regulatorisch begleitet von der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie und Regelungen zur IT-Sicherheit. All dies geschieht vor dem Hintergrund eines historisch niedrigen Zinsumfelds mit entsprechendem Druck auf die Ertragslage der Banken. Die Reformen haben das Bankensystem insgesamt gestärkt. Bei der Jahrespressekonferenz warnte BaFin-Präsident Hufeld vor einer „Rolle rückwärts“. Statt einer erneuten Deregulierung, müsse man nun prüfen, ob die zahlreichen Reformen nach Ausbruch der Krise die gewünschte Wirkung entfalten. Bei den Verhandlungen zur Vollendung von Basel III trete die BaFin dafür ein, die Risikosensitivität des Regelwerks zwar auf sinnvolle Weise zu beschränken, sie als regulatorisches Prinzip aber zu erhalten. Dabei geht es insbesondere darum, die Regulierung besser vergleichbar zu machen und zu überprüfen, ob die Modellansätze noch notwendig sind oder in ihren Strukturen zu niedrige Kapitalanforderungen generieren. „Wir wollen eine tragfähige gemeinsame Lösung – eine, mit der wir alle leben können. Das ist nicht das Gleiche wie ein Kompromiss um jeden Preis“, so Hufeld. Auch auf europäischer Ebene befasst man sich mit der Frage, ob die Regulierung der Nachkrisenzeit ausreichend und zugleich angemessen ist. Ende November 2016 legte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket von Reformvorschlägen vor, die unter anderem die CRD IV und CRR betreffen. Neben der weiteren Umsetzung der Basel-III-Vorgaben will die Kommission dabei auch das Thema Proportionalität stärken. Unter Proportionalität versteht man eine angemessene Aufsicht, die zum jeweiligen Institut und seinem Risikoprofil passt. Seit der Finanzkrise werfen Regulierer insbesondere ein Auge auf systemrelevante Finanzinstitute (Global Systemically Important Financial Institutions – G-SIFIs). Dabei handelt es sich um Unternehmen, die so groß, so komplex, so sehr mit anderen Marktteilnehmern verwoben, in ihren Funktionen so unersetzbar oder in einem solchen Maße international tätig sind, dass es die Stabilität der globalen Finanzmärkte gefährden könnte, wenn sie in Schieflage gerieten. Die internationalen Aufseher beschäftigen sich intensiv mit der Stärkung, aber für den Fall der Fälle auch mit der Abwicklung solcher Unternehmen. Im Rahmen von Basel III wurden daher für global systemrelevante Banken (Global Systemically Important Banks – G-SIBs) höhere beziehungsweise zusätzliche Anforderungen an die Verlusttragfähigkeit und an die Planung von Sanierung und Abwicklung sowie eine intensivierte Aufsicht eingeführt. Ergänzend wird die IAIS bis 2021 die Anforderung an die höhere Verlusttragfähigkeit (Higher Loss Absorbency – HLA) überarbeiten, die ab 2022 für G-SIIs gilt.

 

Die Grundlage für die Sanierung und Abwicklung systemisch relevanter Finanzunternehmen schuf das FSB (Financial Stability Board) 2011 mit den „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“. Die Mitgliedstaaten des FSB (G20 Staaten, Weltbank, EZB, Europ. Kommission) mussten diese bis 2015 umsetzen. In Deutschland hatte der Gesetzgeber mit dem Restrukturierungsgesetz bereits 2011 wichtige Aspekte der Key Attributes für Banken vorweggenommen. 2013 folgte das Abschirmungsgesetz, in dem neben Regeln für Trennbanken auch Anforderungen an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung formuliert sind. Deutschland war damit Vorreiter auf diesem Gebiet und hat – zusammen mit einigen anderen Staaten – von Anfang an eine führende Rolle bei der internationalen Regelung der Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen gespielt. So konnte die BaFin ihre Expertise in den Gesetzgebungsprozess zur europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie einbringen, die Deutschland durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz frühzeitig umsetzte.