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Da die Aufhebung der Arzneimittelbudgets zu einem deutlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben führte – sie lagen in 2001 um 10,4 Prozent über dem Vorjahresniveau - sah sich die Regierungskoalition im Verlauf des Jahres 2002 zu neuerlichen gesetzlichen Interventionen veranlasst, deren wichtigste die so genannte „Aut-idem-Regelung“ war. „Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder das gleiche“. Ihr zufolge sollen Ärzte nicht mehr ein bestimmtes Medikament, sondern nur
noch einen Wirkstoff verschreiben. Der Apotheker ist dann gehalten, ein entsprechendes Präparat aus dem unteren Preisdrittel auszuwählen.
Allerdings ist die Anwendung dieser Bestimmung mit diversen Einschränkungen versehen: