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Wie andere Leistungsarten der GKV steht auch der Arzneimittelsektor unter den Vorzeichen der Kostendämpfungspolitik. Grundsätzlich kann eine Begrenzung der Arzneimittelausgaben auf folgenden Wegen geschehen:
Arzneimittelpolitik in Deutschland setzt in ihren Bemühungen um Kostensenkung auf eine Kombination dieser Ansatzpunkte und Handlungsebenen. Die meisten der in den letzten Jahren eingesetzten Instrumente zielen jedoch auf Einsparungen in der Arzneimittelversorgung ab. Dies gelang, indem
Das GKV-Modernisierungsgesetz schränkte dann die Pflicht zur Abgabe von preisgünstigen Importen wieder etwas ein: Sie galt nun nur noch für solche Arzneimittel, deren Abgabepreis um 15 Prozent oder 15 Euro niedriger war als der Preis des vom Arzt verordneten Arzneimittels (§ 129 Abs. 1 SGB V). Von 1998 bis 2006 ist der Marktanteil mit Importarzneimitteln im Apothekenmarkt von weniger als zwei Prozent auf fast acht Prozent gestiegen. Den forschenden Arzneimittelherstellern entstand dadurch im Inland ein erheblicher Umsatzverlust. 2006 erzielten die Importeure einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro.
(http://www.vfa.de/de/presse/statcharts/arzneimittelmarkt/#vfastat-37-de-fa-mt-parallelimporte.pdf)