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1.2.7 Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

Zu den wichtigsten Steuerungsinstrumenten in der Arzneimittelversorgung zählt die Einschränkung der zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähigen Arzneimittel. Sie setzt unterhalb der Ebene der Arzneimittelzulassung an und versucht Steuerungseffekte dadurch zu erzielen, dass sie den Krankenkassen die Finanzierung bestimmter Arzneimittel nicht gestattet. Seit den 1980er Jahren hat der Gesetzgeber diverse Einschränkungen der Verordnungsfähigkeit verfügt. Dazu gehören:

  • Ausschluss von Bagatellarzneimitteln
  • Einführung einer Negativliste
  • Immer wieder aufkommende Diskussionen um eine Positivliste, die beinhalten Soll, was der Arzt noch verordnen darf
  • Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden zum 1.1.2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Künftig können sie nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der GKV verordnet werden.