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Zu den wichtigsten Steuerungsinstrumenten in der Arzneimittelversorgung zählt die Einschränkung der zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähigen Arzneimittel. Sie setzt unterhalb der Ebene der Arzneimittelzulassung an und versucht Steuerungseffekte dadurch zu erzielen, dass sie den Krankenkassen die Finanzierung bestimmter Arzneimittel nicht gestattet. Seit den 1980er Jahren hat der Gesetzgeber diverse Einschränkungen der Verordnungsfähigkeit verfügt. Dazu gehören:
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden zum 1.1.2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Künftig können sie nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der GKV verordnet werden.