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Die GKV wurde 1883 unter Otto von Bismarck als Teil der Sozialgesetzgebung begründet. Eines der wichtigsten Charakteristika des deutschen Gesundheitswesens ist mit diesem Gründungsakt verknüpft: Die Finanzierung der medizinischen Versorgung des größten Teils der Bevölkerung durch eine Sozialversicherung. Die Finanzierung der GKV steht gegenwärtig im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Debatte in Deutschland. Bei keinem der aktuell diskutierten Reformvorschläge wie Bürgerversicherung oder pauschaler Gesundheits- oder Kopfprämie geht es jedoch um einen Systemwechsel in Richtung eines überwiegend steuerfinanzierten oder marktwirtschaftlihen Systems. Tatsächlich wird wider besseren Wissens mit allen Mitteln versucht an dem bestehenden System festzuhalten. Das nach acht Kassenarten gegliederte System mit derzeit 219 gesetzlichen Krankenkassen (Stand März 2008) kanalisiert heute die Nachfrage von rund 70,4 Mio Versicherten. Die GKV leitet dabei rund 153 Mrd. Euro (Stand 2007) in die medizinische Versorgung. Die Leistungen, die auf dem GKV-Markt angeboten werden dürfen, d.h. die zu Lasten der GKV verordnet, erbracht und von ihr bezahlt werden, machen den so genannten Leistungskatalog der GKV aus. Dieser ist zu etwa 95% für alle Versicherten gleich (= Regelversorgung) und zu etwa 5%, die durch die Satzungsleistungen der einzelnen Kassen zustande kommen, unterschiedlich.