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1.2.3 Gesundheitsreform

Neben dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 (GMG) und dem Vertragsarztänderungsgesetz 2007 (VÄndG) ist mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) zum 1. April 2007 das letzte in einer langen Reihe von Reformen in Kraft getreten. Allerdings werden wichtige Einzelregelungen zum Teil erst in den Jahren 2008 und 2009 wirksam.

Ziel der Gesundheitsreform ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine stabilere, gerechtere und die Beschäftigung fördernde Grundlage zu stellen. Dies soll mit der Einrichtung eines Gesundheitsfonds und dem Einstieg in eine Steuerfinanzierung erreicht werden. Gleichzeitig sollen bestehende Unwirtschaftlichkeiten in der Versorgung abgebaut werden. Zu diesem Zweck sieht das GKV-WSG eine Reihe von Strukturreformen vor, mit denen die Beziehungen von Krankenkassen, Leistungserbringern, Versicherten und Patienten flexibler und stärker wettbewerblich organisiert werden sollen. Vor allem an den Schnittstellen der Versorgung sollen die Ressourcen auf diese Weise effizienter eingesetzt werden. Die Funktionsprinzipien der GKV sowie die Beziehungen zwischen GKV und Leistungserbringern – Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw. – spielen daher in diesem Umfeld eine wesentliche Rolle.