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Neben Budgets und Richtgrößen, die auf das Verordnungsverhalten des Arztes zielen, spielen Zuzahlungen als Instrumente zur Steuerung der Arzneimittelnachfrage durch die Patienten eine große Rolle in der Kostendämpfungspolitik. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden die Zuzahlungen zunächst moderat und in den 1990er Jahren in mehreren Stufen verstärkt angehoben. Zuletzt wurden die Zuzahlungen zu Arzneimitteln mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1.1.2004 erhöht. Die bisher nach Packungsgrößen gestaffelte Zuzahlung wurde auf eine prozentuale Zuzahlung umgestellt. Nach dieser zahlen Patienten zehn Prozent – mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro – des Abgabepreises.
Hinzu treten weitere Zuzahlungen, die durch das GMG eingeführt wurden wie beispielsweise für Heil- und Hilfsmittel sowie die neu eingeführte Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal bei Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung für Patienten über 18 Jahre. Deutschland hat wie nur wenige andere europäische Länder in den vergangenen zwei Jahrzehnten Arzneimittelkosten auf die Patienten verlagert. Alle Gesetze haben mehr oder weniger den jeweils nur kurzfristig wirksamen Versuch unternommen, die überbordenden Ausgaben und die damit verbundenen Beitragssatzsteigerungen, in wirtschaftspolitisch notwendiger und sozialpolitisch vertretbarer Weise, in den Griff zu bekommen. Die dadurch in Gang gesetzte Eingriffsspirale konnte am Ende keinen durchgreifenden Effekt auf die Ausgabensteigerungen zeigen. Diese werden insbesondere durch demographische Aspekte und die Weiterentwicklung der Medizin und auf der Einnahmenseite durch Ausfälleinfolge steigende Arbeitslosenzahlen verursacht.
Ansatzpunkt | Instrument | Gewünschter Effekt |
---|---|---|
Kostenverlagerung auf Patienten | Patientenzuzahlung bei Verordnung Patientenzuzahlung bei Arztbesuch |
Weniger Verordnungen
Weniger Arztbesuche |
Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln | Negativlisten
Aut-idem Regelung |
Senkung von AM-Kosten zu Lasten der GKV |
Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von Ärzten | Einführung individueller Richtgrößen
Me-too4 Listen (Me-too Quoten) auf KV Ebene Generika-Quoten auf KV Ebene |
Weniger Verordnungen
Generika Verordnungen zu Gunsten von Originalpräparaten |
Beeinflussung der Arzneimittelpreise | Einführung von Festbeträgen
Zwangsrabatte Einführung einer Parallelimportquote |
Senkung von AM-Kosten zu Lasten der GKV |
Tabelle 1.1: Steuerungsinstrumente zum Verordnungsverhalten und zur -fähigkeit sowie zur Kostenreduktion zu Lasten der GKV in Deutschland
In ihrer Gesamtheit haben die Instrumente oft überschneidende Wirkung, die zu einem Gegenteiligen als dem gewünschten Effekt führen können. Beispielsweise wenn Parallelimporte in der Apotheke abgegeben werden, die nur unwesentlich günstiger als das Originalprodukt sind, gleichzeitig jedoch generische Billigstanbieter verfügbar sind. Eine Zusammenfassung der Steuerungsinstrumente und ihrer Effekte zeigt Tab. 1.1. Durch die Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten, die sich alle auf den Bereich Ausgaben im Arzneimittelsektor konzentrieren wird jedoch deutlich, dass dieser Bereich stark im Fokus steht und auch in Zukunft stehen wird. Dabei wird deutlich, dass die jetzt schon vorhandene Informationsflut und die damit verbundene Unübersichtlichkeit für den einzelnen Arzt weiterhin zunimmt.