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Die Wirkungszusammenhänge sind in ihren Eigenschaften in drei Strukturen zu unterscheiden, und zwar nach der Wirkungsrichtung, nach dem zeitlichen Horizont zwischen Auftreten/Erkennen der Ursache und Wirkung auf die Ergebnisgröße und nach der Intensität der Auswirkung.118
Die Wirkungsrichtung kann dabei sowohl positiv im Sinne von „je mehr – desto mehr“ bzw. „je weiniger – desto weniger“ als auch negativ im Sinne von „je mehr – desto weniger“ bzw. „je weniger – desto mehr“ sein.
Die Berücksichtung des zeitlichen Horizonts fokussiert auf die Situation, dass der Eintritt der Ursache und die Auswirkung auf die Ergebnisgröße nicht zwingend auf einen gemeinsamen Zeitpunkt fallen müssen. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang der Entwurf eines Gesetzes, die Diskussion des Entwurfes, die Gesetzesentscheidung, das in Kraft treten des Gesetzes und die Auswirkungen auf die vom Gesetz betroffene Ergebnisgröße angeführt. Ebenfalls kann sich der Zeitraum von den ersten Risikosignalen über Trends bis hin zu wirksamen Faktoren wie beispielsweise neue Produkte über einen längeren Abschnitt strecken.
Die Intensität kann für die bisherigen, meist stochastisch ermittelbaren, Faktoren über z.B. die Volatilität hergeleitet werden. Bei der Intensitätsbewertung zukünftiger Faktoren wird die Einschätzung eher subjektiv im Rahmen von Expertenschätzungen/-prognosen erfolgen. Die Intensität der Auswirkung bzw. die quantifizierte Höhe des Geschäftsrisikos wird in den meisten Fällen jedoch erst nach der entsprechenden Bewertung erfolgen können.
118 Vgl. Gomez, P./Probst, G. (1997), S.72 ff.