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2.1.1 Geschäftsrisiko

Der in diesem Zusammenhang generell zu definierende Begriff des Risikos entstammt dem Italienischen. In der Übersetzung bedeutet er „Verlustmöglichkeit bei einer unsicheren Unternehmung“.71 In der Literatur werden primär ursachenbezogene und wirkungsbezogene Risikoauffassungen beschrieben. Die ursachenbezogenen Risikodefinitionen basieren auf einem unzureichenden Informationsstand des Entscheidungsträgers. Dieser begründet sich in der grundsätzlichen Ungewissheit bezüglich zukünftiger Entwicklungen, einer unvollständigen Informationsgrundlage und einem zu geringen Informationsgehalt. Die wirkungsbezogenen Risikobegriffserklärungen fokussieren auf die Abweichung des Ergebnisses vom erwarteten Wert infolge interner oder externer Einwirkungen. Für die Grundlage dieser Arbeit eignet sich die Definition „Risiko als die Gefahr einer negativen Abweichung des tatsächlichen erreichten Ergebniswertes vom erwarteten Ergebniswert.“72.

Rappaport definiert Geschäftsrisiko als „die Unsicherheit, die mit dem Betreiben des Geschäftes einhergeht“73. In der Definition von Dörner wird zusätzlich der Zusammenhang von Unternehmenszielen und der Strategie des Unternehmens aufgezeigt. Demnach ist das Geschäftsrisiko die Gefahr, „dass das Unternehmen die mit seinen Strategien verfolgten Ziele nicht erreicht“74. Moser/Lindegger sehen das Geschäftsrisiko als „Risiken allgemeiner Natur (...), die von der Aktivität des Unternehmens, dem wirtschaftlichen Umfeld und der Art und Weise, wie Geschäfte abgewickelt werden, abhängen“75.

Schierenbeck/Lister ordnen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung die zentralen Bereiche Kosten-, Umsatz- und Margenrisiko als Wettreiber des operativen Brutto-Cashflows dem Geschäftsrisiko zu. Werden die zuvor genannten Risiken schlagend, wirken diese sich negativ auf den Brutto-Cashflow und in der Fortsetzung auf den Markt-/Unternehmenswert aus76.
Die Deutsche Bank AG definiert das Geschäftsrisiko als Risiko, „das aufgrund veränderter Rahmenbedingungen entsteht. Dazu gehören beispielsweise das Marktumfeld, das Kundenverhalten und der technische Fortschritt. Wenn wir uns nicht rechtzeitig auf diese veränderten Bedingungen einstellen, können diese Risiken unsere Geschäftsergebnisse beeinträchtigen“77.

Als Geschäftsrisiko werden von der HypoVereinsbank AG „unerwartete negative Veränderungen des Geschäftsvolumens und/oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind definiert. Die Folge sind nachhaltige Ergebnisrückgänge mit entsprechender Auswirkung auf den Marktwert des Unternehmens. Geschäftsrisiken können vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten Kostenstrukturen resultieren“78.

Die Commerzbank AG erklärt Geschäftsrisiken als „Risiko von Verlusten durch die negative Abweichung der Erträge (wesentliche Provisionen) und Aufwendungen von den Planzahlen und wird somit wesentlich durch im Vergleich zu den Prämissen der Budgetplanung geänderte Rahmenbedingungen im Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischen Entwicklung beeinflusst. Das Management des Geschäftsrisikos erfolgt durch klare geschäftsfeldspezifische Vorgaben zu Renditeanspruch sowie Aufwands-/Ertragsrelation und unverändert flexiblem Kostenmanagement bei Nichterfüllung.“79.

In den meisten Definitionen wird auf unerwartete Ergebnisschwankungen, als Saldo der Schwankungen in den Basisgrößen Ertrag, Kosten, Marge und Rendite abgestellt (wirkungsbezogener Risikoaspekt). Die Ursache für Geschäftsrisiken wird generell in veränderten Marktbedingungen wie dem wirtschaftlichen Umfeld, dem Kundenverhalten, dem technologischen Fortschritt oder den Handlungen der Wettbewerber gesehen (ursachenbezogener Risikoaspekt).

Nicht berücksichtigt ist in diesen Definitionen eine Innenbetrachtung hinsichtlich der Ertragsstrukturen und -konzentrationen der Unternehmen (Banken). Im Einführungsschreiben der BaFin zur Veröffentlichung der Neufassung der MaRisk vom 14.08.2009 fordert die Bankenaufsicht, „dass die Institute Ertragskonzentrationen berücksichtigen, sich etwaiger Ertragskonzentrationen bewusst sind und diese in ihr Kalkül einbeziehen“80. Damit ist der ursachenbezogene Risikoaspekt für Geschäfts-risiken um unternehmenseigene Risiken aus Ertragskonzentrationen zu erweitern.

In der Zusammenführung soll folgende Geschäftsrisikodefinition im Rahmen dieser Arbeit die Grundlage bilden:

Die Geschäftsrisiken spiegeln die mögliche negative Abweichung des Geschäftsergebnisses eines Unternehmens vom Erwartungswert aufgrund von unerwarteten Veränderungen des Geschäftsvolumens und/oder der Margen wider.
Das Geschäftsrisiko kann vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition, dem technologischen Fortschritt oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. In der Fortsetzung können auch Ertragskonzentrationen und geänderte Kostenstrukturen des Unternehmens in Abhängigkeit der veränderten externen Bedingungen mittelbar zu unerwarteten Geschäftsrisiken führen. Als inhaltliche Basis zur Berechnung des Geschäftsrisikos werden die Erlös- und Kostenkomponenten herangezogen, die nicht bereits den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der weiteren quantifizierbaren Risikoarten zuzuordnen sind.

 

71 Schierenbeck/Lister (2002), Seite 311.
72 Schierenbeck/Lister (2002), Seite 311.
73 Rappaport, A. (1995), S. 92.
74 Dörner (Prüfungsansatz, 2002), Sp. 1749.
75 Moser/Lindegger (Risiken, 2000), S. 1186.
76 Vgl. Schierenbeck/Lister (2002); S. 82f., S. 334f., S. 379.
77 Deutsche Bank AG (Finanzbericht 2008), S. 70.
78 HypoVereinsbank AG (Geschäftsbericht 2008), S. 73.
79 Commerzbank AG (Geschäftsbericht 2008), S. 173.
80 Anschreiben der BaFin an die Verbände zur MaRisk – Veröffentlichung der Neufassung vom 14.08.2009.