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2.2.4 Bewertung der Geschäftsrisiken

Ziel der Bewertung von Risiken ist die „Beurteilung des Ausmaßes der Auswirkungen schlagend werdender Risiken. Dabei müssen zum einen die potentiellen zukünftigen Risikofaktoren und Ergebniswirkungen identifiziert und, falls möglich, quantifiziert werden. Zum anderen sind möglichst exakte Eintrittswahrscheinlichkeiten für die zuvor definierten Risikofaktoren und deren Auswirkung auf die Ergebniskomponenten zu fixieren.“120 Im Sinne der Geschäftsrisiken geht es somit um die Beurteilung des Ausmaßes der Veränderungen der Risikoparameter geschäftsrisikorelevanter Ertrag und geschäftsrisikorelevante Kosten auf das Geschäftsergebnis des Unternehmens.

Die Quantifizierung kann jedoch nicht für alle Risiken gewährleistet werden. Am ehesten ist dies möglich, wenn ein Risikofaktor über eine historische Datenbasis verfügt, der Risikofaktor auf dem Finanzmarkt gehandelt wird, oder grundsätzlich versicherbar ist. Häufig werden Risiken nur qualitativ zu beurteilen sein. Oft reicht die Datenbasis nicht aus, um die Schadenshöhe objektiv zu ermitteln. Die Daten müssen dann, im Rahmen einer Expertenrunde mit Hilfe entsprechender Methoden, geschätzt werden.

Ähnlich problematisch stellt sich die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Hier sind normale bzw. wahrscheinliche Schwankungen von außerordentlichen bzw. unwahrscheinlichen Ereignissen abzugrenzen. Die Grundlage hierfür bilden die so genannten Standardszenarien. Diese Standardszenarien umfassen die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auftretenden Ereignisse, die den Hauptteil zukünftiger Umweltzustände und damit Ergebnisauswirkungen bilden. Die außerordentlichen bzw. unwahrscheinlichen Ereignisse werden jedoch in den Standardszenarien keinesfalls vollständig erfasst.120 Grundlage des Standardszenario-Ansatzes sind entsprechende nario-Ansatzes sind entsprechende Datenhistorien, so dass dieser Ansatz bei der Einschätzung der Eintrittswahrschein-lichkeit für erstmals auftretende Risikofaktoren an seine Grenzen stößt. Im Sinne eines ganzheitlichen und integrierenden Risikomanagements ist ein ange-messenes, vergleichbares Risikomaß zu finden, welches die verschiedenen Risikoarten auf allen Ebenen des Unternehmens misst und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.122 An das Risikomaß werden verschiedene Anforderungen gestellt. Hiervon sind hervorzu-heben, die Messung des ökonomischen Kapitals, die Eignung zur Risikosteuerung eines Portfolios, die Eignung zur integrierten Risikomessung unterschiedlicher Risikoarten und die Maximierung des Erwartungsnutzens.123

 

120 Schierenbeck/Lister (2002) S. 336.
121 Vgl. Schierenbeck/Lister (2002) S. 337 f.
122 Vgl. Burmester, C./Hille, C./Deutsch, H.-P. (1999), S. 395.
123 Vgl. Theiler, U. (2002), S.69.