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2.2.4.1.4 Stresstest

Die Wirtschaftswissenschaft definiert Stresstest als eine Simulation der Veränderung eines Investitions-Portfolios, bei veränderten Kapitalmarktparametern. Übertragen auf das Geschäftsrisiko kann der Stresstest, als eine Simulation der Veränderung der Geschäftsrisikokomponenten Ertrag und Kosten, bei veränderten Einflussparametern definiert werden.

Mit den Ergebnissen der Stresstests kann das Management u.a. die Höhe der Wertveränderung oder auch den Umfang der bereitzuhaltenden Eigenmittel feststellen, um die erforderlichen Risikotragfähigkeit aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig liefern die Stresstestergebnisse Informationen ab welchen Zuständen der relevanten Einflussfaktoren zusätzliche Risikosteuerungsmaßnahmen erforderlich werden. Dies kann in einem sogenannten „Notfallplan“ münden, in dem die möglichen weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen bzw. -möglichkeiten unter Annahme der Stresstestbedingungen „vorgedacht“ und auf Umsetzung überprüft werden.

Die BaFin konkretisiert im Rahmen der MaRisk136 die Stresstests für die Kreditinstitute in der Form, dass

  • regelmäßig angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken auf Basis der identifizierten wesentlichen Risikofaktoren durchzuführen sind,
  • die Stresstests auch außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse abzu-bilden haben und geeignete historische und hypothetische Szenarien darzustellen sind,
  • bei der Festlegung der Szenarien die strategische Ausrichtung des Instituts und sein wirtschaftliches Umfeld zu berücksichtigen sind,
  • die Angemessenheit der Stresstests sowie deren zugrunde liegende Annahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich, zu überprüfen sind,
  • die Ergebnisse der Stresstests auch bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen sind und
  • die Geschäftsleitung sich in angemessenen Abständen über die Risikosituation und die Ergebnisse der Stresstests berichten zu lassen hat.

 

136 BaFin (MaRisk, 2009, AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse).